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Die Kriterien der Initiative Tierwohl erklärt: Antibiotikamonitoring

13. Juni 2016
Icon Antibiotikamonitoring

Der Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung ist ein viel diskutiertes Thema. Dabei sind Antibiotika ein wichtiges Mittel zur Behandlung von bakteriellen Infektionskrankheiten. Allerdings darf ein Antibiotikum nur dann eingesetzt werden, wenn es unbedingt notwendig ist. Denn der Einsatz von Antibiotika kann bei Tieren wie auch beim Menschen dazu führen, dass Erreger gegen bestimmte Antibiotika resistent werden. Durch zu häufige Einnahme verlieren sie ihre Wirkung und dadurch kann es langfristig zur Bildung antibiotikaresistenter Keime kommen. Eine Behandlung dieser Erreger mit Antibiotika wird dann häufig schwerer, in Einzelfällen vielleicht sogar unmöglich.

Daher ist es besonders wichtig, dass der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung schon seit vielen Jahren dokumentiert wird. Auch bei der Initiative Tierwohl ist der Antibiotikaeinsatz ein wichtiges Thema. Es gibt Grundanforderungen, die jeder Tierhalter umsetzen muss, um an der Initiative Tierwohl teilnehmen zu können. Dazu zählt unter anderem das Antibiotikamonitoring.

Beim Antibiotikamonitoring wird der Antibiotikaeinsatz in geflügel- und schweinehaltenden Betrieben erfasst und dokumentiert. Dies geschieht über das Qualitätssicherungssystem „QS Qualität und Sicherheit“. Das Ziel des Antibiotikamonitorings ist es, den Einsatz dieser Medikamente zu optimieren und das Risiko einer möglichen Antibiotikaresistenzentwicklung zu senken.

Wie läuft das Monitoring ab?

Werden Antibiotika an Geflügel oder Schweine abgegeben, trägt der verantwortliche Tierarzt alle relevanten Daten in eine zentrale Online-Antibiotika-Datenbank ein. Das ermöglicht allen Beteiligten – Landwirten und Tierärzten– nicht nur einen Überblick über die abgegebenen Antibiotika, die Menge und die Häufigkeit der Antibiotikagabe, sondern erlaubt auch eine systematische Sammlung und Auswertung dieser Daten. Betriebe, die keine Informationen zum Antibiotikaeinsatz für ihren Hof in der Datenbank vorliegen haben, verlieren die Berechtigung, Tiere in das QS-System zu liefern bzw. an der Initiative Tierwohl teilzunehmen.

Auf Grundlage der erfassten Daten wird viermal im Jahr der sogenannte Therapieindex für alle schweine- und geflügelhaltenden Betriebe im QS-System berechnet und an die Tierhalter verschickt. Für jeden Betrieb wird ein Zahlenwert ermittelt, der beschreibt, wie häufig – rein statistisch – ein Antibiotikum je Tier verabreicht wurde. Dadurch können Tierhalter und Tierärzte eine realistische Einschätzung der Situation zum Antibiotikaeinsatz in den einzelnen Betrieben vornehmen und die Daten des eigenen Betriebs mit anderen Betrieben vergleichen. Die Tierhalter können somit erkennen, ob sie in einem bestimmten Zeitraum einen vergleichsweise geringen oder hohen Antibiotikaeinsatz in ihrem Betrieb hatten. Das schafft die notwendige Transparenz und liefert verlässliches Wissen darüber, ob der Einsatz womöglich optimiert werden muss und ob Beratungsbedarf besteht.

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