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Im Rahmen von Schulungen werden die Auditoren zugelassener Zertifizierungsstellen auf die Überprüfung der Einhaltung von Kriterien vorbereitet, die dann auch für die Überprüfung ausländischer Betriebe eingesetzt werden.

Im Zuge der Anmeldung verpflichten sich die Betriebe die Grundanforderungen umzusetzen. Eine Übersicht zu den Kriterien finden Sie hier im Bereich Geflügelhalter.

Landwirte, die Jungsauen (genauer: Zuchtläufer) aufziehen (ca. 30 bis 120 kg), sind für die Zuchttiere nicht zuschussberechtigt. Für ausselektierte Tiere, d.h. nicht zuchttaugliche Tiere, die als Schlachttiere verkauft werden (wie Mastschweine), kann ein Zuschuss gezahlt werden, wenn sie an einen teilnehmenden Schlachthof vermarktet werden. Diese Landwirte melden sich also als i.S. des Tierwohlprogramms als Mäster an.

Alle teilnehmenden Schlachthöfe werden in einer Liste veröffentlicht, diese ist unter Downloads am Seitenende einzusehen. Die Mäster können daran erkennen, zu welchem Schlachthof sie für die Schlachtschweine liefern können, damit sie einen Tierwohlzuschuss von der Clearingstelle erhalten.

Nein, jeder Verstoß gegen die Programmanforderungen wird immer einzelbetrieblich betrachtet und als Einzelfall bewertet.

Die Korrekturmaßnahmen, die die 15 Basiskriterien betreffen, müssen sämtlich umgesetzt sein – auch wenn beim QS-Audit ggfs. eine spätere Frist vereinbart wurde. Wenn ein Kriterium nicht eingehalten wird, muss mit der Einleitung eines Sanktionsverfahrens gerechnet werden.

Im Ausnahmefall und frühestens nach 12 Monaten können die Wahlkriterien geändert werden. Diese Änderung muss zuvor über den Bündler bei der Trägergesellschaft abgemeldet werden und dann in einem Audit überprüft werden. Erst nach bestandenem Bestätigungsaudit können die Kriterien dann wegfallen.

Sämtliche Kriterien müssen immer für alle Tiere und alle Bereiche des angemeldeten Betriebs (VVVO-Nummer, Produktionsart) eingehalten werden, also auch für die neuen Betriebsteile und die zusätzlichen Tiere. Ein Zahlungsanspruch auf Tierwohlentgelt für die zusätzlichen Tiere besteht allerdings erst nach erfolgreichem Bestätigungsaudit durch die Zertifizierungsstelle.

Auch für eine Ausweitung der Kriterien gilt: Diese Änderung muss zuvor über den Bündler bei der Trägergesellschaft angemeldet werden und dann in einem Audit überprüft werden. Erst nach bestandenem Bestätigungsaudit besteht ein Zahlungsanspruch.

Im Ausnahmefall und frühestens nach 12 Monaten können die Kriterien geändert werden. Diese Änderung muss zuvor über den Bündler bei der Trägergesellschaft angemeldet werden und dann in einem Audit überprüft werden. Erst nach bestandenem Bestätigungsaudit wird die Änderung wirksam.

Ja, sämtliche angemeldeten Kriterien müssen erfüllt werden. Es genügt nicht, nur einen Teil einzuhalten: wenn ein Kriterium nicht erfüllt ist, hat der angemeldete Betrieb (VVVO-Nummer und Produktionsart) das Audit nicht bestanden. Achtung: es gibt nur die Bewertung „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Nicht erfüllte Kriterien können nicht über Korrekturmaßnahmen abgearbeitet werden.

Jeder Betriebsleiter entscheidet selbst, mit welchen Produktionsarten (Schweinemast, Ferkelaufzucht, Sauenhaltung) er teilnehmen will. Es können auch nur einzelne Produktionsarten teilnehmen. Sämtliche Anforderungen gelten immer für alle Tiere und Ställe eines teilnehmenden Betriebes. Der Betrieb ist definiert über VVVO-Nummer und Produktionsart (Schweinemast, Ferkelaufzucht, Sauenhaltung). Unter einer VVVO-Nummer kann also jede Produktionsart separat und unabhängig von anderen Produktionsarten angemeldet werden.

Das im Programmhandbuch der Initiative Tierwohl ausgewiesene Tierwohlentgelt, das die Trägergesellschaft für die Umsetzung von Kriterien an die Tierhalter zahlt, ist ein Nettoentgelt.

Ja. Bei der Initiative Tierwohl für Geflügel können auch ausländische Tierhalter teilnehmen.

Mit den über 6.600Betrieben ist das Budget der Initiative Tierwohl aktuell ausgereizt. Sobald neue Finanzmittel zur Verfügung stehen, können sich weitere Tierhalter anmelden. Darüber informieren wir über unsere Website oder die Bauernverbände und Bündler

Ein Mäster kann seine Mastschweine frei vermarkten. Es besteht keine Lieferverpflichtung an einen Schlachthof, der an der Initiative Tierwohl teilnimmt. Allerdings wird auch nur für die Tiere ein Tierwohlzuschuss gezahlt, die an einen teilnehmenden Schlachthof geliefert werden.

Jeder Betrieb wird zweimal pro Jahr überprüft. Es gibt unterschiedliche Arten von Audits, also Kontrollen auf dem Tierwohl-Betrieb. Das umfassende Audit (mit Dokumentenprüfung) wird maximal 24 Stunden vor Kontrolle angemeldet. Zusätzlich gibt es ein zweites jährliches Audit. Hier werden nur die Kriterien im Stall untersucht und es findet völlig unangekündigt statt. Die Stallklima- und Tränkewasserchecks können Landwirte selbst beauftragen.

 

EN Der Zugang zur Initiative Tierwohl steht allen Schweinehaltern und Geflügelhaltern (Hähnchen und Pute) offen. Eine Einschränkung besteht darin, dass nur Tierhalter teilnehmen können, die in Deutschland Schweine, Ferkel oder Sauen halten und am QS-System oder an einem vergleichbaren Qualitätssicherungssystem teilnehmen. Hähnchen- und Putenmastbetriebe steht sowohl aus dem In- als auch dem Ausland die Teilnahme offen.

Alle Tierwohlkriterien der Initiative Tierwohl gehen über die gesetzlichen Standards hinaus. Sie wurden gemeinsam mit Praktikern, Wissenschaftlern und Tierärzten entwickelt. Landwirte müssen beispielsweise mehr Platz, zusätzliches Beschäftigungsmaterial oder das Stallklima regelmäßig von externen Prüfern untersuchen lassen. Eine detaillierte Zusammenstellung der Kriterien der Initiative Tierwohl sehen Sie hier.

Transparenz und lückenlose Kontrollen sind für den Erfolg der Initiative Tierwohl entscheidend. Daher überprüfen unabhängige Zertifizierungsstellen in regelmäßigen Audits die Einhaltung der Tierwohlkriterien. Jeder Teilnehmer wird mindestens zweimal jährlich überprüft, einmal davon völlig unangekündigt. Nur bei einer bestandenen Prüfung darf der Betrieb an der Initiative Tierwohl teilnehmen. Setzt er die Tierwohl-Vorgaben nicht ordnungsgemäß um, scheidet er aus der Initiative Tierwohl aus und muss ggf. die bislang erhaltenen Tierwohlentgelte zurückerstatten.

Seit April 2018 gibt es – zunächst für Hähnchen- und Putenfleisch – das Produktsiegel der Initiative Tierwohl, das Sie in den Märkten unserer Handelspartner finden. Immer, wenn Sie dies sehen, kommt das Produkt aus einem Betrieb der Initiative Tierwohl.

Initiative Tierwohl Siegel

 

Die Initiative wird durch die teilnehmenden Einzelhandelsketten finanziert. Seit dem 1. Januar 2015 zahlen diese für jedes verkaufte Kilo Fleischware einen festen Betrag an uns. Dieser Betrag hat sich seit 2018 von 4 Cent auf 6,25 Cent pro verkauftem Kilogramm Fleisch und Wurst erhöht, sodass der Handel 130 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stellt. In der Zeit von 2015-2020 geben die Handelsunternehmen ganze 645 Millionen Euro an die Initiative Tierwohl ab. Es gibt aber auch Unternehmen, die uns als Fördermitglieder unterstützen, etwa die GELITA AG oder apetito. Sie geben einen Förderbeitrag an uns, mit dem wir etwa innovative Maßnahmen für Tierwohl unterstützen oder erproben können.

Aktuell sind über 6.600 Betriebe Teil der Initiative. Sie halten knapp 700 Millionen Tiere. Im Bereich der Schweinemast hat die Initiative Tierwohl inzwischen eine Marktabdeckung von rund 25 Prozent. Bei Geflügel liegt er sogar weit darüber, fast 70 Prozent der Hähnchen und Puten in Deutschland leben in Tierwohl-Betrieben. (Stand: August 2018)

Jeder teilnehmende Betrieb in der Schweinehaltung bekommt 500 Euro als jährlichen Grundbetrag, mit dem u.a. der Aufwand für die Umsetzung der Grundanforderungen Stallklima- und Tränkewassercheck kompensiert werden soll. Zusätzlich erhält jeder Betrieb in der Schweine- und Geflügelhaltung ein individuelles Tierwohlentgelt für die Umsetzung der Kriterien, je nach Größe des Betriebes oder der Wahlkriterien. Mehr Tierwohl soll keinen wirtschaftlichen Nachteil bedeuten.

Zu den obligatorischen Grundanforderungen der Initiative Tierwohl für Tierhalter zählt die jährliche Überprüfung des Stallklimas und Tränkewassers. Diese wird von speziell geschulten Fachexperten durchgeführt.

Die Schlachtbetriebe in der Initiative Tierwohl nehmen an einer zertifizierten Qualitätssicherung teil. Damit wird beispielsweise die Kontrolle der Betäubungseffektivität sichergestellt. Zudem erfassen sie die Schlachtbefunddaten, die Rückschlüsse auf die Tiergesundheit ermöglichen, und geben diese in eine zentrale Datenbank ein. Aber auch organisatorisch spielen Schlachtbetriebe für die Initiative Tierwohl eine zentrale Rolle. Sie melden uns wöchentlich die Anzahl der Tiere, die ein Tierwohl-Landwirt geliefert hat. Das ist die Grundlage für den finanziellen Ausgleich der Landwirte.