Informationen zum Download
Programmphase 3

Downloads und Dokumente (3. Programmphase 2021-2023)

Die folgenden Dokumente geben nähere Informationen zu den Rahmenbedingungen für das Programm 2021 – 2023 und stellen Ihnen aktuelle Adressen und Listen zur Verfügung.

Allgemein
Anforderungen
Formulare zur Registrierung und Teilnahmeerklärung für Ferkelerzeuger
Formulare zur Registrierung und Teilnahmeerklärung für Ferkelerzeuger – neue Registrierungsphase
Formulare zur Registrierung und Teilnahmeerklärung für Schweinemäster
Formulare zur Registrierung und Teilnahmeerklärung für Produktionsgemeinschaften
Handbücher BeVision-Portal

Zur Datenbank gelangen Sie hier https://datenbank.initiative-tierwohl.de/QSTierwohl/start/do

Die Teilnehmerlisten zu Schlachtunternehmen, Zwischenhändler und Vermarkter sowie Verarbeitungsbetrieben finden Sie ab sofort in der Tierwohldatenbank.

Häufig gestellte Fragen

Der Zugang zur Initiative Tierwohl steht allen Schweinehaltern und Geflügelhaltern (Hähnchen und Pute) offen. Eine Einschränkung besteht darin, dass nur Tierhalter teilnehmen können, die in Deutschland Schweine, Ferkel oder Sauen halten und am QS-System oder an einem vergleichbaren Qualitätssicherungssystem teilnehmen. Hähnchen- und Putenmastbetriebe steht sowohl aus dem In- als auch dem Ausland die Teilnahme offen.
Alle Tierwohlkriterien der Initiative Tierwohl gehen über die gesetzlichen Standards hinaus. Sie wurden gemeinsam mit Praktikern, Wissenschaftlern und Tierärzten entwickelt. Landwirte müssen beispielsweise mehr Platz, zusätzliches Beschäftigungsmaterial oder das Stallklima regelmäßig von externen Prüfern untersuchen lassen. Eine detaillierte Zusammenstellung der Kriterien der Initiative Tierwohl sehen Sie hier.
Transparenz und lückenlose Kontrollen sind für den Erfolg der Initiative Tierwohl entscheidend. Daher überprüfen unabhängige Zertifizierungsstellen in regelmäßigen Audits die Einhaltung der Tierwohlkriterien. Jeder Teilnehmer wird mindestens zweimal jährlich überprüft, einmal davon völlig unangekündigt. Nur bei einer bestandenen Prüfung darf der Betrieb an der Initiative Tierwohl teilnehmen. Setzt er die Tierwohl-Vorgaben nicht ordnungsgemäß um, scheidet er aus der Initiative Tierwohl aus und muss ggf. die bislang erhaltenen Tierwohlentgelte zurückerstatten.
Seit April 2018 gibt es – zunächst für Hähnchen- und Putenfleisch - das Produktsiegel der Initiative Tierwohl, das Sie in den Märkten unserer Handelspartner finden. Immer, wenn Sie dies sehen, kommt das Produkt aus einem Betrieb der Initiative Tierwohl. Initiative Tierwohl Siegel  
Die Initiative wird durch die teilnehmenden Einzelhandelsketten finanziert. Seit dem 1. Januar 2015 zahlen diese für jedes verkaufte Kilo Fleischware einen festen Betrag an uns. Dieser Betrag hat sich seit 2018 von 4 Cent auf 6,25 Cent pro verkauftem Kilogramm Fleisch und Wurst erhöht, sodass der Handel 130 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stellt. In der Zeit von 2015-2020 geben die Handelsunternehmen ganze 645 Millionen Euro an die Initiative Tierwohl ab. Es gibt aber auch Unternehmen, die uns als Fördermitglieder unterstützen, etwa die GELITA AG oder apetito. Sie geben einen Förderbeitrag an uns, mit dem wir etwa innovative Maßnahmen für Tierwohl unterstützen oder erproben können.
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