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Rinderhalter aufgepasst: Initiative Tierwohl jetzt auch für Rind!

25. Februar 2022
Nahaufnahme Rinder mit Schriftzug "da schau her"

Ab dem 15. März 2022 bietet die Initiative Tierwohl nun auch die Teilnahme für Rinderhalter an: Rinder- und Kälbermäster bekommen somit für die Verbesserung des Tierwohls in ihren Ställen eine angemessene Vergütung von den angeschlossenen Schlachtunternehmen und werden Teil des branchenweiten Bündnisses. Seit 2015 können bereits Schweine- und Geflügelhalter teilnehmen. Tierwohlmaßnahmen, die über dem gesetzlichen Standard liegen, werden umgesetzt, ohne dadurch einen wirtschaftlichen Nachteil zu haben.

Produkte, die von Tieren aus zugelassenen Betrieben stammen, können im teilnehmenden Handel fortan mit dem Siegel der Initiative Tierwohl gekennzeichnet werden. In der Einordnung mit der Haltungsformkennzeichnung entspricht das der Stufe 2.

Die Anforderungen

Die Kriterien müssen mindestens ab 6 Monate vor der Schlachtung (für Mastkälber die gesamte Mastdauer) eingehalten werden. Grundvoraussetzung ist die Teilnahme am QS-System. Die Basiskriterien für ITW entsprechen den Kriterien aus dem QS-Leitfaden Landwirtschaft Rinderhaltung in den Bereichen Tierhaltung, Hygiene und Tiergesundheit. Zudem ist die Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring und dem QS-Schlachtbefunddatenprogramm verpflichtend. Zu den wesentlichen Kriterien ITW Rind zählen „Vergrößertes Platzangebot“, „Sauberkeit der Tiere“, „intensivierte tierärztliche Bestandsbetreuung“ und „Weiterbildungsmaßnahmen“.

Zudem steht das Kriterium „Scheuermöglichkeiten“ im Fokus. Da in der Rindermast Scheuermöglichkeiten aus Arbeitsschutzgründen nur möglich sind, wenn keine Tiere in der Bucht sind oder die Tiere jünger als ca. 6 Monate sind, ist dieses Kriterium erst ab dem 1. April 2023 verpflichtend. Im ersten Jahr der Programmlaufzeit haben die Betriebe die Möglichkeit, Scheuermöglichkeiten zu installieren, sobald dies gefahrlos möglich ist.

Für Kälbermastbetriebe und Milchviehbetriebe ist das Kriterium „Scheuermöglichkeiten“ bereits zum Start verpflichtend.

Die Kriterienkataloge inkl. Erläuterungen können im Downloadbereich eingesehen werden.

Die Vergütung für Rinderhalter

Rindermäster erhalten im ersten Jahr der Programmlaufzeit (01.04.2022 bis 31.03.2023) einen Preisaufschlag in Höhe von 10,7 Cent pro kg Schlachtgewicht. Im zweiten Jahr erhalten sie einen Preisaufschlag von min. 12,83 Cent pro kg Schlachtgewicht für Tiere, die vom Schlachtbetrieb als ITW-Tiere angenommen werden.

Für die Kälbermast wurde kein einheitlicher Preisaufschlag vereinbart. Dieser soll sich frei am Markt bilden und muss bilateral vereinbart werden.

Interessiert? Dann stimmen Sie sich mit Ihren Vermarktern, Schlachtunternehmen oder Viehhändlern über die Lieferung von ITW-Tieren ab! Weiter Informationen finden Sie hier.

Milchviehhalter, die in der ITW zugelassen sind, erhalten für die Lieferung ihrer Schlachtkühe in der Initiative Tierwohl einen Mindestpreisaufschlag von 4 Cent pro kg Schlachtgewicht für Tiere, die vom Schlachtbetrieb als ITW-Tiere angenommen werden. Die Honorierung des Mehraufwandes für die Umsetzung von Tierwohlanforderungen soll primär über die Milch erfolgen. Interessierte Milchviehhalter sollten sich daher mit ihrer Molkerei über die Teilnahme an entsprechenden Programmen abstimmen. Durch die Teilnahme an Tierwohlprogrammen für die Milch, die in der ITW anerkannt sind, kann die Lieferung der Schlachtkühe als ITW-Tiere ohne zusätzliches ITW-Audit erfolgen.

Kontrollen

Ein Betrieb wird in der dreijährigen Laufzeit sechsmal auditiert. Neben einem Programmaudit zum Start werden zwei Bestätigungsaudits durchgeführt – eins zur Hälfte der Zertifikatslaufzeit und ein Bestätigungsaudit zum Ende der Laufzeit. Diese Audits werden maximal 24 Stunden vorher von der Zertifizierungsstelle angemeldet. Zudem wird einmal pro Jahr ein vollkommen unangekündigter Bestandscheck durchgeführt, der von der ITW beauftragt und finanziert wird.

Anmeldung für die ITW Rind

Die Rinderhalter lassen sich – wie bereits aus dem QS-System bekannt – über einen Bündler für die ITW Rind registrieren. Der Bündler koordiniert die Anmeldung und die Audits. Bei Bedarf berät er den Betrieb außerdem bei der Umsetzung.

Für Ihren Kalender

Bündler können die Betriebe ab dem 15. März 2022 anmelden. Zur Anmeldung geben die Betriebe einen Umsetzungstermin an. Dies ist der Zeitpunkt, ab dem alle Kriterien vollumfänglich eingehalten werden müssen und somit von der Zertifizierungsstelle kontrolliert werden können.

Der Umsetzungszeitpunkt kann ab dem 1. April 2022 frei gewählt werden.

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