Heimtierfutter

Neben Fleisch und Fleischwaren kann auch Heimtierfutter mit dem Siegel der Initiative Tierwohl gekennzeichnet werden. Hunde- und Katzenbesitzern gibt das Siegel Auskunft darüber, dass das im Produkt enthaltene Fleisch bzw. Fleischanteile aus einem teilnehmenden Betrieb der Initiative Tierwohl stammt. In der Wertschöpfungskette können tierische Nebenprodukte, die in ITW-zugelassenen Betrieben bei der Lebensmittelproduktion anfallen, nun auch bei Heimtiernahrung kenntlich gemacht werden. Die Kennzeichnung bietet den Produzenten die Möglichkeit, ITW-Ware als solche zu vermarkten und Verbrauchern auch beim Einkauf von Heimtierfutter das Tierwohl zu berücksichtigen.

Das Siegel der Initiative Tierwohl für Heimtierfutter

Wer mit wem: Die Partner und ihre Rollen für die Prozesskette Heimtierfutter

Prozesskette Heimtierfutter

Schlachtunternehmen

Das Schlachtunternehmen übergibt tierische Nebenprodukte von ITW-Tieren in die Prozesskette Heimtierfutter. Die Tierhalter erhalten einen Tierwohl-Preisaufschlag von den Schlachtunternehmen für Ihre ITW-Tiere. Das Fleisch dieser Tiere geht in die Prozesskette Lebensmittel ein.

Lagerung / Transport

Die Transportunternehmen und Lagerhalter im ITW-System Heimtierfutter transportieren und lagern die tierischen Nebenprodukte (Rohstoffe der Kategorie 3), die Sie über Schlachtunternehmen beziehen und leiten Sie im nächsten Schritt entweder an Verarbeitungsbetriebe (zur Rohstoffaufbereitung) bzw. direkt an Herstellungsunternehmen (Heimtierfutterbetrieb) weiter.

Verarbeitungsbetrieb

Die Verarbeitungsbetriebe bereiten tierische Nebenprodukte auf z. B. Separierung von tierische Fetten, Proteinen oder   Fleisch von Knochen. Das aufbereitete Rohmaterial geht zur weiteren Verarbeitung an den Heimtierfutterbetrieb.

Heimtierfutterbetrieb

Im Heimtierfutterbetrieb werden Fleisch und tierische Nebenprodukte sowie die aufbereiteten Rohstoffe zur Herstellung von Heimtierfutter sowie geschmacksverstärkenden Fleischextrakten verwendet.

Großhandel

Unternehmen die Handelsaktivitäten im Sinne des Leitfadens Heimtierfutter betreiben. Großhändler erwerben die Produkte der Heimtierfutterbetriebe und lagern diese ggfs. ein. Großhändler sind ebenfalls zu folgenden Prozessen berechtigt: Primärverpacken, Kommissionieren, Umpalettieren, Stürzen (Stülpen), Frosten und Auftauen.

Broker

Unternehmen, die Handelsaktivitäten ausüben, als Vertriebsgesellschaften von produzierenden Unternehmen fungieren oder als Inverkehrbringer auf Waren angegeben sind. Broker können Eigentümer der Ware sein, ohne diese selbst im Besitz zu haben oder mit ihr in Berührung zu kommen. Sie können logistische Aktivitäten auf eigenen Namen oder über Dienstleister organisieren.

Private Labeller

Jedes Unternehmen, das Heimtierfutter unter einem eigenen Markennamen oder Firmennamen als ITW-Ware vertreibt, das von einem anderen Unternehmen hergestellt wurde, betreibt Private Labelling. Der Private Labeller kann dabei die Heimtierfutter nach seinen Anforderungen von einem anderen Unternehmen (Lohnhersteller) herstellen lassen oder die Ware ohne eigene Anforderung vom Hersteller übernehmen und unter eigenem Namen vertreiben.

Handel

Teilnehmende ITW-Handelsunternehmen beziehen die Produkte von zugelassenen Heimtierfutterbetrieben oder über Großhändler/Broker/Private Labeller. Nur solche Handelsunternehmen können ITW-Heimtierfutter-Produkte mit dem Siegel der Initiative Tierwohl für den Endverbraucher anbieten.

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