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Förderperiode 2018 – 2020: Alle Informationen auf einen Blick

30. August 2017
Schweinemastbetrieb Deutschland

Ab Januar startet die neue Förderperiode 2018 – 2020 der Initiative Tierwohl, in der noch mehr Betriebe als bisher bei der Umsetzung von Tierwohlmaßnahmen unterstützt werden können. Der Handel stellt dafür über 50 Prozent mehr Geld zur Verfügung, nämlich 130 Millionen Euro im Jahr. Bis 26. September konnten sich Tierhalter nun für die neue Laufzeit anmelden.

Mit der neuen Förderperiode ab 2018 verändern sich auch die Kriterienkataloge für Schwein und Geflügel. Zusätzlich zu den bestehenden Grundanforderungen sind zukünftig im Bereich Schwein die Kriterien „10% mehr Platz“ und „zusätzliches organisches Beschäftigungsmaterial“ von allen Tierhaltern verpflichtend umzusetzen. Darüber hinaus können weitere Kriterien freiwillig ausgewählt werden. Für Geflügelhaltende Betriebe kommen im neuen Programm ein jährlicher Tränkewassercheck und ein Stallklimacheck dazu.

Derzeit umfasst die Initiative Tierwohl rund 12 Prozent der in Deutschland erhaltenen Schweine und rund 35 Prozent des Geflügels. Ziel ist es, ab 2018 den Anteil bei Schweinen auf 20 Prozent und bei Geflügel auf bis zu 60 Prozent zu erhöhen.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:

Zeitplanung für Betriebe:

  • Anmeldung über die Bündler bis 26. September 2017
  • Auswahlverfahren und Rückmeldung an Landwirte bis Mitte Oktober 2017
  • Erste Audits ab Oktober 2017 (Geflügel) und Januar 2018 (Schwein)
Budget und Kapazität
  • Erhöhung des Budgets des Lebensmitteleinzelhandel um mehr als 50% auf ca. 130 Millionen Euro pro Jahr
  • Potenzielle Anzahl der geförderten Betriebe: Rechnerisch über 6.000 (statt bisher rund 3.400)
Zusätzliche verpflichtende Anforderungen für alle Tierhalter ab 2018
  • Schwein: 10 Prozent mehr Platz und zusätzliches organisches Beschäftigungsmaterial
  • Geflügel: Jährlicher Check von Stallklima und Tränkewasser
  • Alle Unterlagen und Informationen unter: initiative-tierwohl.de/downloads-2018 
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