Kälbermäster

Kälbermäster, die an der Initiative Tierwohl teilnehmen, setzen bestimmte Kriterien für mehr Tierwohl um. Ein Tierwohlentgelt, das ihren finanziellen Mehraufwand kompensieren soll, bekommen sie von den Schlachtunternehmen (bzw. ihren Vermarktungspartnern), die sie beliefern. Hierzu schließen Sie bilaterale Vereinbarungen untereinander. Finden Sie hier die Teilnahmebedingungen, Kriterien und Informationen zur Vergütung für die Kälbermast auf einen Blick.

Sie möchten an der Initiative Tierwohl teilnehmen? Tun Sie sich JETZT mit einem Bündler zusammen. Treffen Sie mit einem Schlachtunternehmen und einer Vermarktungsorganisation bzw. einem Viehhandelsunternehmen Vereinbarungen und stellen Sie so die notwendigen Weichen, um in dem Branchenbündnis für mehr Tierwohl in der Nutztierhaltung dabei zu sein!

Kriterien

Um an der Initiative Tierwohl teilzunehmen, müssen Tierhalter eine Reihe von Kriterien umsetzen. Für alle Tierhalter in der Kälbermast gilt ein klar definierter, kompakter Anforderungskatalog, mit dem für alle Tiere in der ITW das gleiche hohe Niveau erreicht ist. Nur so kann das Siegel der Initiative Tierwohl eine einheitliche Aussage über die Art, wie die Tiere gehalten wurden, treffen.

  • QS-Antibiotikamonitoring
  • Teilnahme am indexierten Schlachtbefunddatenprogramm
  • Weiterbildungsmaßnahmen
  • Spezielle Haltungsanforderungen (Bewegungsfreiheit, Stallklima, Tageslicht)
  • Vergrößertes Platzangebot
  • Sauberkeit der Tiere
  • Scheuermöglichkeiten
  • Intensivierte tierärztliche Betreuung

Zertifizierung

Jeder Betrieb, der Teil der Initiative Tierwohl ist, wird zweimal pro Jahr überprüft – insgesamt also sechs Mal während der Programmlaufzeit. Drei Bestandschecks im Laufe der Programmphase erfolgen komplett ohne Vorankündigung.

Im Überblick: Das Kontrollsystem

  • Jeder Betrieb wird weiterhin zweimal pro Jahr überprüft
  • Während einer Programmlaufzeit finden insgesamt sechs Audits statt
  • Drei der Audits sind Bestandschecks, diese erfolgen vollkommen unangekündigt
  • Die ITW als Trägergesellschaft übernimmt die Kosten für die Bestandschecks

Weiterführende Dokumente zum Download:

Downloadbereich