Im Programm 2021-2023 werden erste Schritte in Richtung einer geschlossen Lieferkette für ITW-Tiere eingeleitet. Dazu werden Sauenhalter und Ferkelaufzüchter quasi zusammengeschlossen, indem Ferkelaufzüchter Ferkel aus ITW-lieferberechtigten Sauenhaltungen beziehen müssen. Die Mäster schließen sich hingegen mit den Vermarktern/Schlachtbetrieben zusammen – sie treffen Liefervereinbarungen mit den ITW-Schlachtbetrieben, um den Tierwohlpreisaufschlag zu erhalten. ITW-Aufzuchtferkel müssen sie derzeit noch nicht beziehen.

Als Tierhalter können Sie sich kontinuierlich jederzeit zur Initiative Tierwohl anmelden. Ferkelaufzüchter können sich hingegen nur in offiziellen Registrierungsphasen anmelden, da für sie vor der Teilnahme noch Budget seitens der Trägergesellschaft zugeteilt werden muss. Alle Informationen zum Programm und zu Teilnahme finden Sie im Downloadbereich. Zur Anmeldung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Bündler.

Schweinemäster erhalten einen Preisaufschlag in Höhe von 5,28 € pro Mastschwein über ihren ITW-Schlachtbetrieb. Dazu müssen sie sich direkt mit dem Schlachtbetrieb bzw. ihrem Vermarkter abstimmen. Ferkelerzeuger erhalten ein Tierwohlentgelt in Höhe von 3,07 € pro aufgezogenem Ferkel. Das Tierwohlentgelt wird über die Trägergesellschaft an den Ferkelaufzüchter ausgezahlt. Darin enthalten ist der Preisaufschlag in Höhe von 1,80 € pro abgesetztem Ferkel für den Sauenhalter, der vom Ferkelaufzüchter an den Sauenhalter weitergereicht wird.

Geflügelmäster erhalten für Hähnchen 2,75 Cent je kg Lebendgewicht, für Putenhennen 3,25 Cent je kg Lebendgewicht und für Putenhähne 4,0 Cent je kg Lebendgewicht.

Den Tierwohl-Preisaufschlag für Kälber verhandeln die Tierhalter mit ihren Abnehmern bilateral. Der Preisaufschlag für Rinder liegt vom 1.4.2022 bis 31.3.2023 bei 10,70 Cent/kg Schlachtgewicht, ab dem 1.4.2023 bis 30.6.2025 bei 12,83 Cent/kg Schlachtgewicht. Milchviehbetriebe, die an der ITW teilnehmen, erhalten für ihre Schlachtkühe ein Tierwohlentgelt von 4Cent/Kg Schlachtgewicht vom Schlachtunternehmen. Milchviehbetriebe, die an einem von der ITW anerkannten Programm teilnehmen, können ihre Schlachtkühe in das ITW Programm liefern und den definierten Preisaufschlag pro kg Schlachtgewicht ebenfalls erhalten.“

Im Zuge der Anmeldung verpflichten sich die Betriebe, die ITW-Anforderungen umzusetzen. Die Kriterienkataloge und zugehörige Erläuterungen den Kriterien finden Sie im Downloadbereich.

Nein. Eine pauschale Zulassung von bestimmten Produkten, Fabrikaten oder Konstruktionen seitens der ITW erfolgt nicht. Die Tierhalter können frei entscheiden, wie und womit sie die Kriterien umsetzen. Auch ein Wechsel zwischen verschiedenen Produkten (z. B. für Raufutter) ist möglich. Ebenso können individuelle Lösungen für verschiedene Buchten (z. B. in den normalen Buchten gegenüber der Genesungsbucht) genutzt werden. Entscheidend ist immer, dass die Anforderungen der einzelnen Kriterien vor Ort im tierhaltenden Betrieb eingehalten werden

Landwirte, die Jungsauen (in der Regel: Zuchtläufer) aufziehen (ca. 30 bis 120 kg), sind für die Zuchttiere nicht berechtigt für einen ITW-Preisaufschlag. Für ausselektierte Tiere, d.h. nicht zuchttaugliche Tiere, die als Schlachttiere verkauft werden (wie Mastschweine), kann ein Preisaufschlag gezahlt werden, wenn sie an einen teilnehmenden Schlachthof vermarktet werden. Diese Landwirte melden sich also als i.S. des Tierwohlprogramms als Mäster an.

Alle teilnehmenden Schlachthöfe werden in einer Liste veröffentlicht, diese ist unter Downloads am Seitenende einzusehen. Die Mäster können daran erkennen, zu welchem Schlachthof sie die Tiere liefern können, um den Tierwohl-Preisaufschlag zu erhalten. Dazu ist zudem die direkte Abstimmung mit diesen Schlachtbetrieben bzw. den dorthin liefernden Vermarktungsunternehmen (z. B. Erzeugergemeinschaft, Viehhandel) nötig.

Nein, jeder Verstoß gegen die Programmanforderungen wird immer einzelbetrieblich betrachtet und als Einzelfall bewertet.

Jeder Betriebsleiter entscheidet selbst, mit welchen Produktionsarten (Schweinemast, Sauenhaltung + Ferkelaufzucht) er teilnehmen will. Im neuen Programm werden Sauenhalter und Ferkelaufzüchter durch den verpflichtenden Bezug von ITW Ferkeln miteinander verbunden. Sauenhalter erhalten ihren Preisaufschlag zudem über ihren Ferkelaufzüchter. Daher müssen auch Sauenhaltung und Ferkelaufzucht, die im geschlossenen System arbeiten, gemeinsam angemeldet werden. Mäster können im neuen Programm noch einzeln teilnehmen. Sämtliche Anforderungen gelten immer für alle Tiere und Ställe eines teilnehmenden Betriebes. Der Betrieb ist definiert über VVVO-Nummer und Produktionsart (Schweinemast, Ferkelaufzucht, Sauenhaltung). Unter einer VVVO-Nummer kann also die Mast auch einzeln teilnehmen, während Sauenhaltung und Ferkelaufzucht sich zusammentun müssen.

Bei den im Programmhandbuch der Initiative Tierwohl ausgewiesenen Tierwohlentgelten bzw. den Preisaufschlägen handelt es sich um Nettobeträge. Die Versteuerung erfolgt zum Regelsteuersatz.

Ein Mäster kann seine Tiere frei vermarkten. Es besteht keine Lieferverpflichtung an einen Schlachthof, der an der Initiative Tierwohl teilnimmt. Allerdings zahlen nur die an teilnehmenden Schlachtbetriebe auch den Tierwohl-Preisaufschlag aus.

Es gibt unterschiedliche Arten von Audits, also Kontrollen auf dem Tierwohl-Betrieb. Die umfassenden Programm- und Bestätigungsaudits (mit Dokumentenprüfung) werden maximal 24 Stunden vor der Kontrolle angemeldet. Bei den Bestandschecks werden hingegen nur die Kriterien im Stall untersucht, sie finden völlig unangekündigt statt.