Rindermäster
Rindermäster, die an der Initiative Tierwohl teilnehmen, setzen bestimmte Kriterien für mehr Tierwohl um. Ein Tierwohlentgelt, das ihren finanziellen Mehraufwand kompensieren soll, bekommen sie von den Schlachtunternehmen (bzw. ihren Vermarktungspartnern), die sie beliefern. Hierzu schließen Sie bilaterale Vereinbarungen untereinander. Finden Sie hier die Teilnahmebedingungen, Kriterien und Informationen zur Vergütung für die Rindermast auf einen Blick.

Sie möchten an der Initiative Tierwohl teilnehmen? Tun Sie sich JETZT mit einem Bündler zusammen. Treffen Sie mit einem Schlachtunternehmen und einer Vermarktungsorganisation bzw. einem Viehhandelsunternehmen Vereinbarungen und stellen Sie so die notwendigen Weichen, um in dem Branchenbündnis für mehr Tierwohl in der Nutztierhaltung dabei zu sein!
Kriterien
Um an der Initiative Tierwohl teilzunehmen, müssen Tierhalter eine Reihe von Kriterien umsetzen. Für alle Tierhalter in der Rindermast gilt ein klar definierter, kompakter Anforderungskatalog, mit dem für alle Tiere in der ITW das gleiche hohe Niveau erreicht ist. Nur so kann das Siegel der Initiative Tierwohl eine einheitliche Aussage über die Art, wie die Tiere gehalten wurden, treffen.

Zertifizierung
Jeder Betrieb, der Teil der Initiative Tierwohl ist, wird zweimal pro Jahr überprüft – insgesamt also sechs Mal während der Programmlaufzeit. Drei Bestandschecks im Laufe der Programmphase erfolgen komplett ohne Vorankündigung.
Mehr Informationen zur Prüfsystematik finden Sie hier.
Im Überblick: Das Kontrollsystem
- Jeder Betrieb wird weiterhin zweimal pro Jahr überprüft
- Während einer Programmlaufzeit finden insgesamt sechs Audits statt
- Drei der Audits sind Bestandschecks, diese erfolgen vollkommen unangekündigt
- Die ITW als Trägergesellschaft übernimmt die Kosten für die Bestandschecks
Genauere Informationen zum Kontrollsystem der ITW finden Sie hier. Weiterführende Dokumente zum Download:
Downloadbereich
FAQs
Die Anmeldung zur Initiative Tierwohl läuft immer über einen Bündler. Rinderhalter müssen dazu die Teilnahmeerklärung samt Anlagen, die auf unserer Internetseite hinterlegt, ausfüllen und an ihren Bündler senden. Hier finden Sie auch eine Liste mit den Kontaktdaten der Bündler. Der Bündler wird den Tierhalter dann in der Datenbank anmelden.
Der Umsetzungszeitpunkt ist das Startdatum, ab dem der Betrieb alle Kriterien vollumfänglich erfüllen muss. Ab diesem Datum kann die Zertifizierungsstelle ein Programmaudit (Erstaudit) durchführen.
Der Umsetzungszeitpunkt kann individuell und frei gewählt werden. Der frühestmögliche Termin ist der 1. April 2022.
Hinweis: zur Anmeldung müssen die Kriterien noch nicht eingehalten werden; die Verpflichtung zur Einhaltung beginnt mit dem Umsetzungstermin.
Nein, Milchviehbetriebe, die an der ITW teilnehmen, erhalten keinen Tierwohlaufpreis für die Milch, weil die ITW Rind die Fleischkette im Blick hat.
Um die Milch ebenfalls vergütet zu bekommen, sollten sich die Milchviehhalter an ihre Molkerei wenden bzw. an die Anbieter von Tierwohlprogrammen für Milchviehhalter.
Milchviehbetriebe, die an einem von der ITW anerkannten Programm teilnehmen, können ihre Schlachtkühe in das ITW Programm liefern und den definierten Preisaufschlag pro kg Schlachtgewicht für ITW-Schlachtkühe erhalten. Wichtig ist, dass der jeweilige Programmträger dafür sorgt, dass alle erforderlichen Daten in der ITW-Datenbank vorliegen. Eine zusätzliche ITW-Kontrolle ist dann für die Vermarktung von Schlachtkühen nicht notwendig.
Das QM+-Programm wird in Kürze zur Lieferung von Schlachtkühen aus entsprechend zertifizierten Betrieben voraussichtlich anerkannt werden. Auf der ITW-Homepage wird es im weiteren Verlauf Informationen über anerkannte Programme geben.Wichtig: Sollen auch andere Tiere aus einem Milchviehbetrieb als ITW-Tiere vermarktet werden (z. B. Färsen oder Bullen), ist die direkte Teilnahme an der ITW Rind nötig (Produktionsart Rindermast). Hierfür ist dann der Kriterienkatalog Rindermast umzusetzen.
Besteht ein Tierhalter ein Tierwohl-Audit nicht, ist die Teilnahme an der Initiative Tierwohl beendet. Die mit seiner Teilnahme verbundenen Ansprüche entfallen. Zudem kann die Trägergesellschaft eine Vertragsstrafe verhängen. Der Tierhalter hat die Möglichkeit, sowohl gegen die Zertifizierungsentscheidung (bei der Zertifizierungsstelle) als auch gegen die Vertragsstrafe (bei der Trägergesellschaft) Einspruch einzulegen. Über die Einspruchsmöglichkeiten informiert die Trägergesellschaft im Falle eines nicht bestandenen Audits schriftlich.
Nach einem nicht bestandenen Audit können sich rinderhaltende Betriebe erneut zur Initiative Tierwohl anmelden – und in der Regel erneut teilnehmen, wenn die Punkte, die zur Abweichung geführt haben, behoben sind. Bei schwerwiegenden, tierschutzrelevanten Abweichungen im Audit kann die Trägergesellschaft eine temporäre oder dauerhafte Sperre aussprechen und die Wiederteilnahme verweigern.
Das Kriterium muss ab dem 1. April 2023 für alle teilnehmende Rindermastbetriebe eingehalten werden. Im ersten Laufzeitjahr (1. April 2022 bis 31. März 2023) haben die Betriebe damit die Möglichkeit, das Kriterium in ihrem Betrieb umzusetzen, sobald dies gefahrlos möglich ist (z. B. nach dem Ausstallen schlachtreifer Tiere). Diese Übergangsregel dient also der Arbeitssicherheit im Betrieb.
Die Honorierung des Kriteriums erfolgt auch erst ab dem 1. April 2024. Ab diesem Datum erhalten die teilnehmenden Rindermastbetriebe einen einheitlichen Preisaufschlag von 12,83 Cent pro KG Schlachtgewicht.
Wichtig: Für Kälbermastbetriebe und Milchviehbetriebe gibt es keine Übergangszeit für die Umsetzung des Kriteriums. Das Kriterium muss ab dem Umsetzungszeitpunkt im gesamten Betrieb eingehalten werden.