Geflügelhalter

In der Initiative Tierwohl (ITW) zahlen alle beteiligten Handelspartner und die Gastronomie einen Preisaufschlag für nämliches Geflügelfleisch an die Lieferanten aus. Diese wiederum reichen den Aufpreis entlang der Wertschöpfungskette weiter, bis zum Tierhalter. Erfahren Sie hier, was es für die teilnehmenden Geflügelhalter zu beachten gilt.

Geflügelhalter bekommen das Tierwohlentgelt von der Clearingstelle der ITW ausgezahlt – diese erhält das Tierwohlentgeltvon den Schlachtunternehmen/Vermarktern.

Kriterien

Registrierung

Zertifizierung

Jeder Betrieb, der Teil der Initiative Tierwohl ist, wird zweimal pro Jahr überprüft – insgesamt also sechs Mal während der Programmlaufzeit. Drei Bestandschecks im Laufe der Programmphase erfolgen komplett ohne Vorankündigung.

Genauere Informationen finden sie hier.

Das Kontrollsystem im Überblick

  • Jeder Betrieb wird weiterhin zweimal pro Jahr überprüft
  • Während einer Programmlaufzeit finden insgesamt sechs Audits statt
  • Drei der Audits sind Bestandschecks, diese erfolgen vollkommen unangekündigt
  • Die ITW als Trägergesellschaft übernimmt die Kosten für die Bestandschecks

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