Kriterien
Tierhalter, die an der Initiative Tierwohl teilnehmen, müssen bestimmte Tierwohlkriterien umsetzen. Diese wurden von Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Tierschutz entwickelt und liegen alle über den gesetzlichen Standards.
Basiskriterien
Voraussetzung für Tierhalter, bei der Initiative Tierwohl zugelassen zu werden, ist die Teilnahme am QS-System oder einem als vergleichbar anerkannten System. Als Qualitätssicherungssystem definiert QS strenge Herstellungs- und Vermarktungskriterien entlang der gesamten Wertschöpfungskette für frische Lebensmittel, so auch Fleisch. Im Rahmen der Kontrollen für die Initiative Tierwohl muss ein Tierhalter die Umsetzung ausgewählter Basiskriterien aus dem QS-System z. B. zu tierschutzgerechter Haltung, Hygiene und Tiergesundheit nachweisen; für die Einhaltung dieser Kriterien verpflichtet er sich mit seiner QS-Teilnahme.
Antibiotikamonitoring
Für alle teilnehmenden geflügel- und schweinehaltenden Betriebe wird die Abgabe oder Anwendung von Antibiotika in einer privatwirtschaftlich geführten Antibiotikadatenbank von QS (Qualität und Sicherheit GmbH) erfasst. Dieses Monitoring schafft eine Datengrundlage, die es Tierhaltern und Tierärzten ermöglicht, Handlungsbedarf zu erkennen und ggf. Reduzierungsstrategien einzuleiten. Die Einhaltung der Kriterien in der Initiative Tierwohl, z.B. mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben oder der Einsatz von zusätzlichem organischem Beschäftigungsmaterial, können aktiv zur Verbesserung der Tiergesundheit beitragen. Der Einsatz von Antibiotika ist nur im Krankheitsfall nach Verschreibung durch den Tierarzt zulässig.
Stallklimacheck
Zu den obligatorischen Anforderungen der Initiative Tierwohl zählt der jährliche Stallklimacheck. Dieser wird von speziell geschulten Fachexperten durchgeführt. Sie untersuchen alle Lüftungssysteme der Stallanlage und beurteilen die Luftqualität, mögliche Schadgase und Lufttemperatur. Was optimal ist, hängt vom Alter ab. Ein Ferkel beispielsweise braucht höhere Umgebungstemperaturen als ein älteres Schwein. Deshalb gibt es verschiedene Regler zur Klimaführung, die auch regelmäßig geprüft werden müssen, zum Beispiel Wärmelampen oder Ferkelnester.
Tränkwassercheck
Zu den obligatorischen Anforderungen der Initiative Tierwohl zählt der jährliche Tränkwassercheck. Die Probenahme wird von speziell geschulten Fachexperten durchgeführt und die Tränkwasserproben aus den Ställen durch Fachlabore ausgewertet. Das Tränkwasser wird auf festgelegten chemischen und mikrobiologischen Parametern beprobt. Eine gute Qualität des Tränkwassers ist ein wichtiger Baustein für Gesundheit und Wohl der Tiere.
Zusätzliches (organisches) Beschäftigungsmaterial
Den Tieren werden zur Befriedigung ihres Spieltriebs Spielzeuge zur Verfügung gestellt. Bei Schweinen ist hier Voraussetzung, dass das Spielzeug aus natürlichen Materialien wie Holz, Sisal und Naturkautschuk besteht. Das können zum Beispiel Bälle, Stricke oder Klötze sein. Für Geflügel muss es veränderbares und sich verbrauchendes Material sein. Das können bspw. Stroh, Heu oder Picksteine sein.
Raufutter
Den Tieren steht ständig Raufutter wie z.B. Stroh, Heu oder Kleie zusätzlich zum regulären Futterangebot zur Verfügung. Die rohfaserreichen Futtermittel können die Tiergesundheit fördern.
Tageslicht
Betriebe, die an der Initiative Tierwohl teilnehmen, müssen für ein Mindestmaß an Tageslichteinfall in den Ställen sorgen.
Schlachtbefunddatenprogramm
Damit Tierhalter künftig das Wohlbefinden und den Gesundheitszustand ihrer Schlachttiere noch besser beurteilen und vergleichen können, werden Befunde von Schlachttieren zentral erfasst und indiziert. Ziel ist die Etablierung eines Tierwohl-Index für Tierhalter zum Wohl ihrer Tiere.
Ferkelkastration
Die chirurgische Kastration der Ferkel ist nur unter wirksamer Schmerzausschaltung zulässig (Totalanästhesie/Vollnarkose). Die Inhalationsnarkose kann durch einen geschulten und geprüften Anwender mit einem zugelassenen Wirkstoff und manipulationssicheren Gerät durchgeführt werden. Eine Injektionsnarkose darf nur durch den Tierarzt durchgeführt werden.
Buchtenstrukturierung
Allen Mastschweinen muss in jeder Bucht mindestens 3 Buchtenstrukturierungselemente angeboten werden. Dabei kann der Tierhalter aus einer Liste von 9 Elementen auswählen. Durch die Verwendung von bspw. Trennwänden, Kontaktgittern oder einem Mikroklimabereich kann die Bucht in Aktivitäts- und Ruhebereiche oder einen Kotbereich strukturiert werden.
Bezug von ITW-Ferkeln
Das Kriterium tritt am 1. April 2025 in Kraft. Schweinemäster, die ihre Tiere nachweislich ausschließlich aus ITW-Ferkelaufzuchtbetrieben beziehen, erhalten ab 1. April 2025 für ihre Mastschweine einen höheren Preisaufschlag als diejenigen, die ihre Tiere nicht ausschließlich aus ITW-Ferkelaufzuchtbetrieben beziehen. Diese Maßnahme soll dazu beitragen die Kette zu schließen, um eine Nämlichkeit ab Geburt zu gewährleisten.
Vermarktung an ITW-Mäster
Ferkelaufzüchter, die Ihre Ferkel an einen Mäster liefern, der bereits an der Initiative Tierwohl teilnimmt, erhalten ein höheres Tierwohlentgelt pro Ferkel. Betriebe, die nach dem 1. November 2022 an der ITW teilnehmen, erhalten nur Tierwohlentgelt, wenn die Ferkel an einen ITW-Mäster geliefert werden. Diese Maßnahme soll die Kette zwischen der Ferkelerzeugung und der Mast schließen, um eine Nämlichkeit ab der Geburt zu gewährleisten.
Gesundheitsplan
Sauen haltende und Ferkelaufzuchtbetriebe müssen einen Gesundheitsplan nach betriebsindividuell festgelegten Parametern pflegen, um die Gesundheit der Sauen und Ferkel sowie deren Entwicklung, so auch Verluste, zu dokumentieren.
Mehr Platz
Das Platzangebot in den teilnehmenden Betrieben ist höher als in der konventionellen Tierhaltung üblich. In der Sauenhaltung muss den Tieren 10 % mehr Platz angeboten werden, als gesetzlich vorgeschrieben ist. Die konkreten Platzvorgaben variieren je nach Tierart und sind in den Kriterien festgelegt.
Bezug von Küken und Aufzuchttieren
Putenhalter müssen Küken von Brütereien beziehen, die QS lieferberechtigt sind. Ab dem 01. Januar 2026 müssen Putenmäster die Jungmastputen von ITW lieferberechtigten Putenaufzuchtbetrieben beziehen.
Fußballengesundheit
Damit die Fußballen der Hähnchen und Puten gesund bleiben, muss der Tierhalter darauf achten, dass der Boden mit einer trockenen, lockeren und weichen Einstreu bedeckt ist. Das ermöglicht den Tieren, ihr natürliches Verhalten in Form von staubbaden, picken und scharren auszuleben.
Vorausstallen
Ein Teil der Hähnchen wird zehn bis zwölf Tage kürzer aufgezogen als die anderen Tiere. Diese Tiere sind entsprechend kleiner und darum z.B. für die Verwendung als Brathähnchen (Griller) geeignet. Damit es zu keiner unnötigen Unruhe oder sonstigen Beeinträchtigungen der Herde kommt, müssen die Tierhalter beim Vorausstallen besonders umsichtig und nach bestimmten Vorgaben vorgehen.
Fortbildung der Tierhalter
Die Haltung von Nutztieren ist eine sehr komplexe und vielschichtige Verantwortung. Damit die Tierhalter diese Verantwortung tragen können, müssen sie immer auf dem aktuellen fachlichen Stand sein und dazu regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Hier werden verschiedene relevante Kenntnisse zum Beispiel zu Themenfeldern wie Haltungsmanagement, Versorgung der Tiere und rechtlichen Vorgaben vermittelt.
Eutergesundheit
Viermal jährlich untersucht der Tierhalter anhand einer Probe die Milch um die Eutergesundheit zu überprüfen. Bei Abweichungen konsultiert er einen Tierarzt.
Verödung von Hornanlagen
Das Enthornen von Kälbern ist nur mit Sedierung bei unter sechs Wochen alten Rindern zulässig. Zu jeder Enthornung müssen Schmerzmittel zur Linderung von postoperativen Schmerzen eingesetzt werden.
Abkalbebucht
Alle Färsen und Kühe müssen entweder auf der Weide oder separat im Stall abkalben können. Die Abkalbebuchten müssen nach bestimmten Vorgabe ausgestattet sein, zum Beispiel mit einer weichen und rutschfesten Liegefläche.
Weiche Liegefläche
Allen Tieren müssen weiche oder elastisch verformbare Liegeflächen zur Verfügung stehen.
Tierärztliche Betreuung
Rinderhalter müssen zweimal jährlich einen Besuchstermin mit dem Tierarzt vereinbaren, in dem besonderes Augenmerk auf die Versorgung der Tiere gelegt wird.
Spezielle Haltungsanforderungen
Alle Tiere müssen sich zumindest zeitweilig frei bewegen können. Die Anbindehaltung ist in der Bullenmast sowie in der Mutter- und Ammenkuhhaltung verboten. In der Färsen- und Ochsenmast ist die reine Anbindehaltung ebenfalls verboten, jedoch ist hier eine Kombinationshaltung möglich.
Außerdem muss jeder Stall Tageslichteinfall haben und die Luftverhältnisse müssen im gesamten Stall für die Tiere angemessen sein.
Scheuermöglichkeiten
Um den Tieren das arttypische Scheuern zu ermöglichen, müssen Scheuermöglichkeiten in ausreichender Größe im Stall angebracht werden.
Rind und Kalb: NUR für Kälbermast
Sauberkeit der Tiere
Die Tiere dürfen nicht stark verschmutzen oder gar sogenannte Kluten bilden.
Befunddaten-Monitoring
Damit Tierhalter das Wohlbefinden und den Gesundheitszustand ihrer Tiere noch besser beurteilen und vergleichen können, werden Befunde ihrer Schlachttiere zentral erfasst. Zum Beispiel werden anhand der Fußballengesundheit oder Mortalität bei Geflügel Rückschlüsse auf die Haltungsbedingungen im Stall gezogen. Ziel ist die Auswertung ausgewählter Indikatoren zu Befunddaten und die Berechnung eines Tierwohl-Index zur Überprüfung des Wohls der Tiere. Auch der Tierhalter muss zu diesem Zweck seine Beobachtungen während der Aufzucht selbst dokumentieren. Weitere Informationen zu Befunden stellen Mitarbeiter der zuständigen Veterinärbehörden auf den Schlachthöfen bereit.
Lichtprogramm
Tierhalter, die in Ställen künstliche Beleuchtung nutzen, müssen die mindestens sechsstündige ununterbrochene Dunkelphase mit einer mindestens 15-minütigen vor- sowie nachgeschalteten Dämmerlichtphase beginnen bzw. beenden und dies durch ein entsprechendes Beleuchtungsprogramm sicherstellen.
Befunddatenmonitoring & Maßnahmen
Mäster, bei denen im Rahmen der systematischen Erfassung von Befunddaten ein auffälliges Auswertungsergebnis ausgewiesen wird, das Handlungsbedarf anzeigt, müssen unverzüglich nach Mitteilung des Handlungsbedarfs eine betriebsindividuelle Beratung durch externe Fachleuchte (z. B. Mästerbetreuer, Tierärzte, Futtermittelberater, etc.) wahrnehmen.