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Hier geht`s zur Verfügbarkeit der Finanzmittel aus der Sonderzahlung

21. Dezember 2020
Logos Lidl, Kaufland

Kaufland und Lidl stellen der Initiative Tierwohl (ITW) Anfang 2021 insgesamt 50 Mio. EUR zur Förderung des Tierwohls bei Schwein zur Verfügung. Diese Gelder kommen den teilnehmenden Schweinehaltern zum einen als eine einmalige Zahlung im Sinne einer Soforthilfe zugute. Zum anderen setzt die ITW sie für eine mittelfristige Erhöhung des Tierwohlentgelts ein.

Wer profitiert von der Einmalzahlung?

Die Einmalzahlung ist für alle Schweinehalter (definiert über VVVO-Nr. und Produktionsart) vorgesehen, die an der dritten Programmphase teilnehmen und ihr Programmaudit bis spätestens 30. Juni 2021 erfolgreich bestehen. Die Höhe der Einmalzahlung beträgt 3000,00 € für jeden Schweinehalter. Die Auszahlung des Betrages ist an eine entscheidende Bedingung geknüpft: Und zwar müssen die Tierhalter sowohl das Programmaudit für die neue Programmphase als auch das folgende Bestätigungsaudit erfolgreich absolvieren. Die Auszahlung ist im Folgemonat des bestandenen Programmaudits geplant.

Erhöhung des Tierwohlentgelts für Schweinehalter

Schweinemäster

Schweinemäster erhalten zusätzlich zu dem über die Schlachtbetriebe ausgezahlten Preisaufschlag in Höhe von 5,28 € für alle ITW-Mastschweine, die sie zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2021 an ITW-Schlachtbetriebe liefern, ein Tierwohlentgelt in Höhe von 1,00 € je Tier über die Trägergesellschaft. Die Vergütung für die Umsetzung der ITW-Anforderungen beträgt dann also für den festgelegten Zeitraum insgesamt 6,28 € pro Mastschwein. Das zusätzliche Entgelt wird über Quartalsabrechnungen ausgezahlt.

Ferkelerzeuger

Für Ferkelerzeuger erhöht sich das Tierwohlentgelt für die gesamte Dauer ihrer Teilnahme an der dritten Programmphase der ITW ebenfalls um 0,50 € je Tier. Somit erhalten Ferkelaufzüchter 3,57 € /aufgezogenem Ferkel statt wie bisher geplant 3,07 €. Die Verteilung des zusätzlichen Entgelts zwischen Ferkelaufzüchter und Sauenhalter wird jeweils zwischen den Tierhaltern abgestimmt.

Hinweis: Sollte das Budget aufgebraucht sein, werden folglich keine Einmalzahlungen bzw. keine erhöhten Entgeltzahlungen für weitere Ferkelerzeuger- oder Mastbetriebe mehr fließen. Ferkelerzeuger, die ihre Teilnahmebestätigung erhalten haben und somit einen Zahlungsanspruch erworben haben, erhalten das erhöhte Tierwohlentgelt für den gesamten Teilnahmezeitraum. Hier können Sie die aktuelle Verfügbarkeit der Mittel einsehen:

50 Mio. €
0
 Mio. € 1
aktuell verfügbare Mittel
0
 Mio. €²
aktuell verfügbare Mittel
0
 Mio. €³
aktuell verfügbare Mittel

1 1€/Ferkel in der 3. Programmphase 2021-2023

² Einmalzahlung von 3.000€ an alle schweinehaltenden Betriebe

³ 1€/Tier in der Zeit vom 01.07.-31.12.21 für teilnehmende Schweinemäster

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