Auditoren und Zertifizierungsstellen
Zertifizierungsstellen koordinieren die unabhängigen Kontrollen auf den teilnehmenden Betrieben. So sind sie mit ihren Mitarbeitern ein wichtiges Bindeglied zwischen der Trägergesellschaft der Initiative Tierwohl und den landwirtschaftlichen Betrieben, die an der Initiative teilnehmen. Sie verwalten den Part der Kontrolle und schulen die sogenannten Auditoren, die als Kontrolleure prüfen und bewerten, ob die Kriterien vorschriftsmäßig umgesetzt werden. Eine Übersicht aller teilnehmenden Zertifizierungsstellen steht im Downloadbereich bereit. Mehr Infos finden Sie auch im QS Partnerbereich für Zertifizierungsstellen und Auditoren.
Ein Einblick in die Überprüfung der Tierwohl-Kriterien
Jeder Teilnehmer wird mindestens zweimal jährlich überprüft. Dabei gibt es unterschiedliche Arten von Audits, also Kontrollen auf dem Betrieb. Eines der Audits, das sogenannte Programmaudit, wird maximal 24 Stunden vor der Kontrolle angekündigt und ist sehr umfassend. Hier werden auch alle Dokumente überprüft. Zusätzlich gibt es ein zweites jährliches Audit, den Bestandscheck. Hier werden nur die Kriterien im Stall untersucht und es findet völlig unangekündigt statt. Darüber hinaus muss der Landwirt einmal jährlich sein Stallklima und Tränkewasser extern von Sachverständigen überprüfen lassen. Nur bei einer bestandenen Prüfung darf der Betrieb an der Initiative Tierwohl weiter teilnehmen. Setzt er die Tierwohl-Vorgaben nicht ordnungsgemäß um, scheidet er aus der Initiative Tierwohl aus und muss ggf. die bislang erhaltenen Tierwohlentgelte zurückerstatten. Gibt es Verdachtsfälle, dass ein Tierhalter die Maßnahmen nicht richtig umsetzt, werden zusätzliche Sonderaudits durchgeführt.
Zulassung
Alle in der Initiative Tierwohl tätigen Zertifizierungsstellen werden nach vorheriger Prüfung von der Trägergesellschaft zugelassen. Zur Zulassung unterzeichnen die Zertifizierungsstelle und die Trägergesellschaft eine Rahmenvereinbarung über unabhängige Prüftätigkeiten in der Initiative Tierwohl. Die Zulassungsvoraussetzungen für Zertifizierungsstellen sind in der Prüfsystematik festgelegt.
Auditoren werden nach entsprechender Prüfung ebenfalls direkt von der Trägergesellschaft zugelassen. Eine Anmeldung ist jedoch nur über die bereits in der Initiative zugelassenen Zertifizierungsstellen möglich. Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldeformulare finden Sie unter Informationen für Zertifizierungsstellen und Auditoren.
Kontaktdaten
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