Zwischenhändler und Schlachtunternehmen

Der Fleischwirtschaft kommt in der Initiative Tierwohl sowohl eine organisatorische als auch eine wichtige Verhandlungspartnerrolle zu. Die Teilnahme steht allen Geflügel- und Schweineschlachtunternehmen sowie Zwischenhändlern von Hähnchen-, Puten- oder Schweinefleisch offen.

Erfahren Sie mehr darüber auf dieser Seite.

Weitere zentrale Dokumente, wichtige Teilnehmerlisten und Adressen sowie Erläuterungen zur Teilnahme finden Sie im Downloadbereich.

Wer mit wem: Die Partner und ihre Rollen für den Produktionszweig Schwein

Schlachtunternehmen

Teilnehmende Schweinemäster erhalten den Tierwohl-Aufpreis direkt von den Schlachtunternehmen. Diese verhandeln dafür mit ihren Abnehmern bilateral die erforderlichen Aufschläge für Tierwohlfleisch. Die Schlachtbetriebe in der Initiative Tierwohl nehmen außerdem an einer zertifizierten Qualitätssicherung teil. Darunter fällt zum Beispiel die Benennung eines Tierschutzbeauftragten. Zudem erfassen sie die Schlachtbefunddaten, die Rückschlüsse auf die Tiergesundheit ermöglichen, und geben diese in eine zentrale Datenbank ein.

Zwischenhändler

Die Zwischenhändler für Schweinefleisch spielen ebenfalls eine entscheidende Rolle. Sowohl bei Geflügel als auch bei Schwein müssen sie bilateral mit den Schlachtbetrieben auf der einen Seite und den Handelsunternehmen bzw. der Gastronomie auf der anderen Seite Preisaufschläge für die nämliche Ware verhandeln.

Wer mit wem: Die Partner und ihre Rollen für den Produktionszweig Geflügel

Schlachtunternehmen

Die Geflügelmäster erhalten das Tierwohlentgelt von der Clearingstelle. Seit dem 1. Januar 2021 zahlen die Schlachtbetriebe in einen Fonds ein.

Zwischenhändler

Genauso wie bei Schwein müssen die Zwischenhändler auch bei Geflügel bilateral mit den Schlachtbetrieben auf der einen Seite und den Handelsunternehmen bzw. der Gastronomie auf der anderen Seite Preisaufschläge für die nämliche Ware verhandeln.

Auditierung

Damit gewährleistet ist, dass nur Ware das Siegel der Initiative Tierwohl trägt, die von Tieren aus zertifizierten Betrieben stammt, erhalten die Schlachtunternehmen und Zwischenhändler ein jährliches Audit. Darin überprüfen Kontrolleure u.a. die Warenidentität und die korrekte Kennzeichnung der Ware anhand des Anforderungskatalogs Fleischwirtschaft. Hier geht es zum Anforderungskatalog Fleischwirtschaft. Genauere Informationen zum Kontrollsystem der ITW finden Sie hier.

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