Mit der im Jahr 2015 gestarteten Initiative Tierwohl bekennen sich die Partner aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft, Lebensmittelhandel und Gastronomie zu ihrer gemeinsamen Verantwortung für Tierhaltung, Tiergesundheit und Tierschutz in der Nutztierhaltung. Im Rahmen der Initiative Tierwohl verpflichten sich die Abnehmer aus diesen Branchen dazu, für die teilnehmenden Schweine-, Hähnchen- und Putenmäster einen von der ITW einheitlich festgelegten Tierwohl-Aufpreis bereitzustellen. Ferkelerzeuger erhalten dagegen ein Tierwohlentgelt aus einem Fonds, in den die Teilnehmer aus Lebensmittelhandel und Gastronomie jährlich ca. 30 Mio. Euro einzahlen. So hilft die Teilnahme an der ITW Landwirten finanziell dabei, über die gesetzlichen Standards hinausgehende Maßnahmen zum Wohl ihrer Nutztiere umzusetzen.
Nämlichkeit bedeutet: Die Ware ist zu einem definierten Warenstrom zugehörig. Das heißt, sie kann bis zum landwirtschaftlichen Betrieb zurückverfolgt werden. Bei der Initiative Tierwohl bedeutet dies, dass Produkte mit einem Siegel gekennzeichnet werden können und der Verbraucher im Laden somit Fleisch aus ITW Betrieben erkennen kann.