Mit dem 1. Juli startete das Registrierungsverfahren der Initiative Tierwohl für geflügelhaltende Betriebe. Ebenso wie in schweinehaltenden Betrieben müssen auch Landwirte mit Hähnchen- oder Putenhaltung eine Reihe von Tierwohl-Kriterien erfüllen, wenn sie bei der Initiative Tierwohl dabei sein wollen.
Die Anforderungen an die geflügelhaltenden Landwirte sind vielfältig. Neben der Teilnahme an einem Qualitätssicherungssystem verpflichten sie sich konkrete Grundanforderungen umzusetzen. Dazu gehört unter anderem, dass die Landwirte jährliche Fortbildungen besuchen müssen oder verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Fußballengesundheit der Tiere umsetzen. Teilnehmende Betriebe setzen darüber hinaus zusätzliches Beschäftigungsmaterial ein und bieten mehr Platz für die Tiere.