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Entwurf zur Zukunft der Initiative Tierwohl Schwein erarbeitet: Mehr Geld und Anpassung der Tierwohlkriterien

5. Juli 2016
Schweinemastbetrieb Initiative Tierwohl

Die Partner des Lebensmitteleinzelhandels, der Fleischwirtschaft und der Landwirtschaft haben einen Entwurf erarbeitet, wie die Initiative für schweinehaltende Betriebe ab 2018 ausgestalten sein soll. Die wichtigsten Änderungen sind die Anhebung der finanziellen Mittel für schweinehaltende Betriebe, sodass deutlich mehr Betriebe Teil der Initiative werden können. Auch werden die von allen zu erfüllenden Kriterien vereinheitlicht und angehoben und die Anzahl der zusätzlichen individuellen Auswahlkriterien reduziert. Zudem soll ab 2018 dem sogenannten Tiergesundheitsindex eine hohe Bedeutung zukommen. Dabei werden die Schlachtbefunddaten ausgewertet. Wir erhoffen uns dadurch wichtige Hinweise auf den Gesundheitszustand der Tiere vor der Schlachtung. Dem Entwurf zur Weiterentwicklung müssen die einzahlenden Handelsunternehmen nun noch verbindlich zustimmen.

Laut Entwurf sollen schweinehaltenden Betrieben ab 2018 pro Jahr rund 100 Millionen Euro anstelle von heute 65 Millionen Euro für die Umsetzung von Tierwohlmaßnahmen zur Verfügung stehen. Das entspräche der Steigerung des Tierwohlentgelts von 4 auf 6,25 Cent, welches die teilnehmenden Lebensmitteleinzelhändler für jedes verkaufte Kilogramm Schweinefleisch und -wurst bezahlen. Mit dem Budget könnten rechnerisch rund 4.800 schweinehaltende Betriebe bei der Initiative mitmachen – also theoretisch so viele Betriebe, wie derzeit teilnehmen plus derer, die zusätzlich ihr Interesse bekundet haben, aber bislang nicht teilnehmen können.

Als weitere Veränderung sollen die Grundanforderungen, die teilnehmende schweinehaltende Betriebe erfüllen müssen, erweitert werden. So sind Landwirte ab 2018 verpflichtet, ihren Tieren zusätzlich zu den bisherigen Anforderungen auch zehn Prozent mehr Platz und organisches Beschäftigungsmaterial zur Verfügen zu stellen. Bislang mussten Schweinehalter eines von zwei Wahlkriterien auswählen. Darüber hinaus wird die Auswahlmöglichkeit zusätzlich wählbarer Kriterien etwas reduziert.

Ein weiterer Bestandteil des Entwurfs ist die stärkere Berücksichtigung des sogenannten Tiergesundheitsindexes. Er soll aber Rückschlüsse auf die Gesundheit und Haltungsbedingungen der Tiere erlauben. Wie genau dieser Index aussieht, wird gerade erarbeitet. Ab 2018 soll ein wesentlicher Teilbetrag des 100-Millionen Euro Budgets für schweinehaltende Betriebe an diesen Index geknüpft werden.

Für die Initiative Tierwohl Geflügel werden derzeit von den Partnern die Eckpunkte für eine Fortführung erarbeitet.

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