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Anlässlich aktueller Medienberichte: Initiative Tierwohl informiert über Standardverfahren bei Verstößen gegen die Umsetzung von Tierwohl-Kriterien

29. September 2016
Gefluegelproduzent Initiative Tierwohl

Die jüngste Medienberichterstattung über vermeintliche oder tatsächliche Verstöße in tierhaltenden Betrieben zeigt uns, wie wichtig das Ziel und der Ansatz der Initiative Tierwohl sind. Die Branche hat gemeinsam mit Experten aus Wissenschaft und Tierschutz Vorgaben entwickelt, die über gesetzlichen Standard hinausgehen. Dank dieser breiten fachlichen Expertise sind wir davon überzeugt, dass die Initiative Tierwohl mit den definierten Anforderungen an die Tierhalter einen großen und wirksamen Beitrag für mehr Tierwohl in der Breite leistet. Seit Beginn der Initiative greift bei vermeintlichen oder tatsächlichen Verstößen gegen unsere Anforderungen ein etablierter Prozess zur Aufklärung der Sachverhalte.

Dazu gehört auch die Durchführung eines Sonderaudits, falls dies geboten ist. Dieses Verfahren griff bei bisher aufgefallenen Betrieben und greift nun auch für die in der aktuellen Medienberichterstattung genannten Betriebe – sofern sie an der Initiative Tierwohl teilnehmen. Die Entscheidung, ob die Vorgaben der Initiative Tierwohl ordnungsgemäß umgesetzt sind, und damit die Entscheidung, ob die Betriebe in der Initiative verbleiben können, obliegt neutralen Zertifizierungsstellen. Dieses Verfahren gilt ausnahmslos für alle teilnehmenden Betriebe.

So sorgen wir dafür, dass nur die Betriebe, die sich ordnungsgemäß verhalten, entsprechend honoriert werden. Betriebe, die die Prüfung nicht bestehen, werden aus der Initiative ausgeschlossen. An der Initiative Tierwohl nehmen derzeit über 3.000 Betriebe teil. In den letzten eineinhalb Jahren wurden rund 6.000 Audits durchgeführt. Die Audits zeigen, dass der allergrößte Teil der Betriebe die Anforderungen gewissenhaft und sorgfältig umsetzt. Lebensmitteleinzelhandel, Fleischwirtschaft und Landwirtschaft haben sich in den letzten Wochen auf den Entwurf der Fortführung der Initiative Tierwohl für Schwein bis Ende 2020 verständigt. Dieser sieht neben der Anhebung der Grundanforderungen für alle Betriebe auch die Erhöhung der finanziellen Mittel durch den Lebensmitteleinzelhandel vor, so dass zukünftig deutlich mehr Tierhalter an der Initiative teilnehmen können. Weiterhin sollen zukünftig zusätzlich besonders innovative Maßnahmen oder Kriterienkombinationen für mehr Tierwohl gefördert werden. Darüber hinaus sollen anhand von Schlachtbefunddaten Auswertungen über die Gesundheit der Tiere vorgenommen werden.

Weitere Informationen zu den Audits der Initiative Tierwohl

Ziel der Initiative Tierwohl ist es, das Tierwohl in der Breite zu verbessern. Dabei haben wir seit dem Start der Initiative im Januar 2015 bereits viel erreicht: Schon heute profitieren über 255 Millionen Schweine, Hähnchen und Puten in mehr als 3.000 Betrieben von Maßnahmen, die von der Initiative Tierwohl gefördert werden.

Die Umsetzung der Anforderungen wird regelmäßig durch neutrale Kontrollen überprüft. Alle Betriebe müssen zu Beginn der Teilnahme die Umsetzung der Kriterien durch neutrale Zertifizierungsstellen überprüfen lassen. Dann folgen jährlich unangekündigt weitere Audits, sodass sichergestellt wird, dass die Betriebe die gemeldeten Kriterien auch dauerhaft umsetzen. Sonderaudits können jederzeit unangemeldet durchgeführt werden. Bei circa 3% der bis zum jetzigen Zeitpunkt durchgeführten rund 6.000 Audits wurde festgestellt, dass Kriterien nicht wie vorgegeben umgesetzt wurden. In diesen Fällen führte dies zu einem sofortigen Ausschluss der betroffenen Betriebe aus der Initiative Tierwohl.

Die Initiative Tierwohl nutzt regelmäßig stattfindende Schulungen und Prüfungen der Auditoren, um die Qualität der Audits sicherzustellen, und greift in diesem Kontext auch laufend auf die Erfahrungen aus der Praxis zurück. Dies ist Teil des stetigen Optimierungsprozesses.

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