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Initiative Tierwohl 2021: Antworten auf häufige Fragen

8. September 2020

ZusammenTun – so haben wir das nächste Kapitel der Erfolgsgeschichte überschrieben, das die Initiative Tierwohl 2021 aufschlagen wird. Seit dem Kommunikationsstart für die dritte Programmphase dürfen wir uns über ein reges Interesse von Tierhalterinnen und Tierhaltern freuen. Viele scheinen bereits motiviert zu sein, Teil des Erfolgprogramms zu bleiben oder es werden zu wollen und den Weg hin zu einer tiergerechteren Nutztierhaltung mit nachweislichen Erfolgen gemeinsam mit uns weiterzugehen. Um ihnen bei der Vorbereitung auf die Teilnahme eine Hilfestellung zu bieten, fassen wir hier die am häufigsten gestellten Fragen und unsere Antworten zusammen.

Raufutter Tierwohllexikon

Raufutter kommt in der dritten Programmphase der Initiative Tierwohl ab 2021 als neues, für alle verpflichtendes Kriterium hinzu. Hierzu haben uns schon eine Menge Fragen erreicht, auf die wir hier gern die Antworten geben:

Was ist mit Raufutter gemeint?
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Bei Raufutter handelt es sich um rohfaserreiche, strukturreiche Futtermittel. Es muss fressbar, kaubar, untersuchbar sowie beweg- und bearbeitbar und – selbstverständlich – gesundheitlich unbedenklich sein. In unseren Erläuterungen finden Sie (nicht abgeschlossene) Listen, welche Futtermittel als Raufutter genutzt werden können und welche nicht.

Kann Raufutter über die Ergänzung im normalen Futter durch z.B. Maissilage abgedeckt werden?
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Nein, das Raufutter muss zusätzlich und separat zum eigentlichen Futter angeboten werden. Die Ergänzung der normalen Futterration durch z.B. den Zusatz von Maissilage in der Flüssigfütterung oder Erhöhung des Rohfasergehaltes erfüllt die Raufutter-Anforderung nicht.

Ist in der Strohhaltung zusätzliches Raufutter notwendig?
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Nein, sofern die Einstreu Futterqualität hat, ist in eingestreuten Ställen kein zusätzliches Raufutter notwendig.

Wie sollte das Raufutter angeboten werden?
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Das Raufutter kann auf dem Boden, bodennah, in einer Raufe oder in anderer geeigneter Form (auch über dem Trog) vorgelegt werden. Damit immer wieder ein Anreiz vom Raufutter ausgeht, kann es in Intervallen gefüttert werden. Es muss dabei sichergestellt werden, dass es in der überwiegenden Zeit des Tages (= mehr als 12 von 24 Stunden) zur Verfügung steht.

Wie viel Raufutter muss angeboten werden?
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Es gibt keine Mengenvorgaben. Es muss allerdings eine Menge aufgenommen werden können, die tatsächlich im Magen-Darm-Trakt der Tiere diätetisch wirken kann. Als Orientierungswert kann je nach eingesetztem Futtermittel mit ungefähr 50 g pro Tier und Tag herangezogen werden.

Für wie viele Tiere reicht eine Raufe oder ein Trog?
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Eine Übersicht, wie viele Raufen, Troge etc. zur Verfügung stehen müssen, ist abhängig von der Tierzahl. Eine Übersicht zur maximalen Tierzahl je Objekt finden Sie in den Erläuterungen zum Kriterienkatalog auf den Seiten 6 und 7.

Eignen sich Presszylinder (z.B. aus Stroh oder Luzerne) als Darreichungsform für Raufutter?
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Ja, Presszylinder aus Raufutter können eingesetzt werden. Wichtig ist, dass die Tiere – bei allen Darreichungsformen – auch wirklich eine diätetisch wirksame Menge Raufutter aufnehmen können. Als Orientierungswert kann je nach eingesetztem Futtermittel mit ungefähr 50 g pro Tier und Tag gerechnet werden. Das heißt z. B., dass die Gitterabstände in Raufen groß genug oder Rohrspender so eingestellt sein müssen, dass die Tiere an den Presszylindern knabbern und fressen können und die Zylinder sich auch verbrauchen.

Platzangebot in der Ferkelaufzucht

Für Irritationen sorgt, dass es in den Anforderungen für die Ferkelaufzucht keine gesonderten Vorgaben für das vergrößerte Platzangebot gibt. In der Tat gelten in der 3. Programmphase der Initiative Tierwohl ab 2021 die gesetzlichen Vorgaben. Da Sauenhaltung und Ferkelaufzucht im neuen Programm als Einheit betrachtet werden, wird durch die Umsetzung der Anforderung „10% mehr Platzangebot“ in der Sauenhaltung die Zahl der Sauen reduziert, so dass auch die Ferkelanzahl in der Ferkelaufzucht sinken und den Tieren in der Ferkelaufzucht mehr Platz angeboten wird.

In der Praxis sind insbesondere Ferkelaufzuchtbetriebe aber oft von schwankenden Tierzahlen betroffen, da die Produktionsleistungen aus der Sauenhaltung nicht genau planbar sind. Um den Betrieben in diesen Fällen einen praxistauglichen Spielraum zu geben, müssen in der Ferkelaufzucht keine 10 % mehr Platz angeboten – mindestens jedoch das gesetzliche Platzangebot (Basiskriterium Platzangebot gemäß QS Leitfaden Landwirtschaft Schwein) eingehalten werden.

Tageslicht

Auch die Klarstellung zum Tageslicht, die den gesetzlichen Anforderungen aus der Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung entspricht, hat den ein oder anderen verunsichert. Wichtig zu wissen ist: In Ställen, die nach dem 4. August 2006 in Benutzung genommen wurden (gilt auch für Umnutzung) muss die lichtdurchlässige Fläche im Durchschnitt des Betriebes (VVVO-Nr.) mindestens 3 % der Stallgrundflächen betragen. Ist das nicht der Fall, werden die Ställe als gesetzlich anerkannte Ausnahme angesehen, und es müssen wie schon in der Programmphase 2018-2020 1,5 % lichtdurchlässige Fläche nachgewiesen werden.

Jetzt ZusammenTun!

Bei weiteren Rückfragen können Sie sich gern an die Ansprechpartner aus den jeweiligen Fachbereichen wenden.

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