Ferkelaufzüchter haben ab September 2022 erneut die Möglichkeit, an der ITW teilzunehmen. Die Betriebe können vom 1. bis zum 30. September 2022 von ihren Bündlern in der Datenbank registriert werden. Frühestmöglicher Umsetzungszeitpunkt ist der 1. November 2022, spätestmöglicher Umsetzungszeitpunkt ist der 30. April 2023. Die Laufzeit für die Ferkelaufzüchter ist auf den 30. Juni 2024 begrenzt.
Lieferung an ITW-Mäster Voraussetzung für Auszahlung
Um das Tierwohlentgelt ausgezahlt zu bekommen, muss die Lieferung der Ferkel an einen Mäster erfolgen, der an der Initiative Tierwohl teilnimmt. Die neuen Ferkelaufzuchtbetriebe müssen daher bereits frühzeitig und vor der Teilnahme an der ITW auf ihren Abnehmer zugehen, um diese Voraussetzung erfüllen zu können. Dieser Schritt trägt dazu bei, die Kette zwischen der Mast und der Ferkelaufzucht zu schließen und ab 2024 eine Nämlichkeit ab der Geburt gewährleisten zu können. Auch wird so eine durchgängige Finanzierung über den Markt ermöglicht.
Die neuen Ferkelaufzüchter erhalten ein Tierwohlentgelt von 3,57 € je Ferkel, das nachweislich an einen ITW-Mäster vermarktet wurde. Dementsprechend dürfen auch nur diese Ferkel in der Datenbank gemeldet werden. Eine Andienungspflicht an einen ITW-Mäster besteht nicht. Die rechtmäßige Auszahlung des Entgelts für Ferkel, die an einen ITW-Mäster vermarktet werden, wird im Audit anhand des neuen Kriteriums „Vermarktung an ITW-Mäster“, welches nur die neuen Ferkelaufzüchter umsetzen müssen, überprüft. Diese neue Systematik ist in der nachfolgenden Übersicht anschaulich dargestellt:
Neue Chancen auch für Sauenhalter
Auch für Sauenhalter bietet die Registrierungsphase für Ferkelaufzüchter neue Chancen: Sauenhalter können sich bereits seit dem 1. Februar 2021 jederzeit zum Programm anmelden, benötigen hierfür aber einen Ferkelaufzüchter, mit dem sie sich zusammen tun. Durch die neue Registrierungsphase für Ferkelaufzüchter können jetzt auch Sauenhalter neue Vermarktungswege innerhalb der ITW finden.
Die Teilnahmebedingungen und Anforderung bleiben hierbei identisch. Sauenhalter erhalten einen Preisaufschlag von 1,80 € je abgesetztem Ferkel von den ITW- Ferkelaufzüchtern, die ausschließlich Ferkel aus teilnehmenden sauenhaltenden Betrieben beziehen. Die ITW-Kette vom Sauenhalter bis zum Mäster ist somit bereits geschlossen.
Weitere Informationen
Alle Details zu den neuen Teilnahmebedingungen und sämtliche relevanten Dokumente können Sie ab sofort im Downloadbereich einsehen.
Die Änderungen sind wie gewohnt gelb markiert:
- Überarbeiteter Kriterienkatalog inkl. Erläuterungen
- Neue Teilnahmeerklärung für Ferkelaufzuchtbetriebe inkl. Datenblatt (Anlage 1r)*
- Überarbeitete Teilnahmebedingungen
- Aktualisierter Fragenkatalog
*Bitte beachten Sie, dass es für die Ferkelaufzuchtbetriebe, die sich bei der neuen Registrierungsphase anmelden, eine neue Teilnahmeerklärung und ein neues Datenblatt zur Registrierung gibt. Nur diese können für diese Registrierungsphase verwendet werden.
Hinweis:
Für die Zulassung in der Programmphase 2021-2023 muss zunächst eine Budgetprüfung stattfinden. Sollte es zu einer Überzeichnung des Budgets kommen, entscheidet ein Losverfahren. Die Rückmeldung zur Teilnahme der Ferkelaufzüchter erhalten Sie voraussichtlich Mitte/Ende Oktober.