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Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung darf so nicht kommen!

7. Februar 2023
Schweinemast

Mitte August hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen Gesetzentwurf zur Einführung einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung vorgelegt. Die Initiative Tierwohl lehnt diesen Entwurf klar ab und bildet damit eine Allianz mit Kritikern aus Landwirtschaft, Handel, Fleischwirtschaft und Tierschutzorganisationen. Der Entwurf ist aus Sicht des Branchenbündnisses

lückenhaft

Laut Gesetzentwurf soll mit der Tierhaltungskennzeichnung nur frisches Fleisch von Mastschweien n erfasst werden; die Gastronomie bleibt außen vor.

nicht erforderlich

Sollte das Gesetz wie geplant in Kraft treten, würden die vielfältigen und gut funktionierenden Standards und Systeme der Wirtschaft in ihrem Fortbestand gefährdet. Denn ein tierhaltender Betrieb ist mit der Teilnahme an einem Standard oder System der Wirtschaft strengen Überprüfungen unterworfen, die er mit einer Teilnahme an der geplanten staatlichen Tierhaltungskennzeichnung leicht unterlaufen und vermeiden kann.

birgt große Risiken

Besonders: Die Gefahr der Absenkung des Tierwohl-Niveaus in Deutschland. Der Entwurf regelt die Überprüfung der Tierwohl-Maßnahmen im Stall nicht eindeutig. Hinzu kommt, dass der deutsche Staat bzw. die zuständigen Behörden ausländische Betriebe nicht kontrollieren dürfen. „Damit würde die Schweinehaltung in Deutschland von der Politik mit einem Wettbewerbsnachteil geschlagen“, erklärt Robert Römer, Geschäftsführer der ITW. „Es würde ein nicht notwendiges Bürokratieungeheuer geschaffen werden, dessen Kosten und Nutzen unserer Überzeugung nach nicht realistisch eingeschätzt wurden.

Auf einen Blick: Die Kritik am Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung

Die Kritikpunkte im Einzelnen sind hier in einer Stellungnahme zusammengefasst.

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