Für die Initiative Tierwohl ist die ordnungsgemäße Umsetzung der Tierwohl-Kriterien unabdingbar. Liegen uns Hinweise auf Unregelmäßigkeiten oder Verstöße vor, gehen wir diesen Hinweisen sofort nach. So auch ganz aktuell: Vertreter einer Tierrechtsorganisation sind in die Ställe einiger an der Initiative Tierwohl teilnehmender Betriebe eingedrungen und haben dort Filmmaterial angefertigt, das Verstöße gegen Tierschutzvorschriften dokumentieren soll. Unmittelbar nach Bekanntwerden hat die Initiative Tierwohl Sonderaudits in den drei der Initiative bekannten Betrieben durchführen lassen. Unabhängige Zertifizierungsstellen haben in diesen Sonderaudits die Einhaltung der gesetzlichen Tierschutzvorschriften und der Tierwohl-Kriterien überprüft. Diese Betriebe haben die Sonderaudits, wie auch alle Audits davor, bestanden. Zwei Betriebe wurden zusätzlich durch die zuständigen Veterinärämter kontrolliert. Auch hier wurde die Einhaltung der Tierschutzvorschriften gemäß der deutschen Nutztierhaltungsverordnung überprüft und bestätigt. Einer der betroffenen Betriebe hat zum Zeitpunkt der Fertigung der Aufnahmen noch nicht an der Initiative Tierwohl teilgenommen.
Aktueller Status der Kontrollen der Initiative Tierwohl
„Die bestmögliche Gewährleistung von Tierwohl ist unser oberstes Ziel. Wir gehen deswegen jedem Hinweis auf Unregelmäßigkeiten und Verstößen entschlossen und konsequent nach“, erklärt Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl. 2016 veranlasste die Initiative Tierwohl 41 Sonderaudits bei Verdacht auf Tierschutzverstöße. Drei Betriebe haben diese Sonderaudits nicht bestanden. Auch in diesem Jahr fanden bereits Sonderaudits statt. Sämtliche Betriebe, die die Überprüfung nicht bestehen, werden von der weiteren Teilnahme an der Initiative Tierwohl ausgeschlossen und zur Rückzahlung des erhaltenen Tierwohlentgelts verpflichtet. „Die Beurteilung der Betriebe durch geschulte Experten ist wichtig für eine korrekte fachliche Einschätzung. Dabei gilt es auch zu berücksichtigen, dass Tiere auch erkranken können. In solchen Fällen ist es wichtig, dass die Tierhalter Therapiemaßnahmen einleiten.“
Unabhängige Zertifizierungsstellen führen jährlich ein umfassendes Audit pro Betrieb durch. Dieses wird maximal 48 Stunden vorher angemeldet, da hier neben den Tierwohl-Kriterien im Stall auch alle Dokumente überprüft werden. Zusätzlich gibt es seit 2017 auf jedem Betrieb auch eine weitere jährliche, vollkommen unangekündigte Überprüfung der Tiergesundheit und der Tierwohl-Kriterien. Somit gibt es jährlich zwei Prüfungen. Seit dem Start der Initiative vor zwei Jahren fanden bereits 8.368 Kontrollen statt. 97 Prozent wurden bestanden. Dies zeigt: Der allergrößte Teil der über 3.400 teilnehmenden Betriebe arbeitet gewissenhaft und sorgfältig. Die 242 Betriebe, die die Kriterien nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben, fielen durch und wurden unmittelbar aus der Initiative Tierwohl ausgeschlossen.
Die Verantwortung liegt beim Landwirt
Wir stellen mit unserem engmaschigen Prüfsystem bestmöglich sicher, dass die Anforderungen von den Betrieben umgesetzt werden. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Tierschutzanforderungen und der vereinbarten Tierwohl-Kriterien liegt bei den Tierhaltern. Nur sie sind tagtäglich im Stall. Die deutliche Mehrheit der Tierhalter nimmt diese Verantwortung gewissenhaft wahr.