Magazin

Staatliche Tierhaltungskennzeichnung: Initiative Tierwohl zu den Plänen

8. Juni 2022
Logo ITW

Die Initiative Tierwohl (ITW) kommentiert die am 7. Juni 2022 vorgestellten Pläne des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Schaffung einer staatlichen Tierhaltungskennzeichnung.

Auf einen Blick:

  • Stufe ‚Stallhaltung + Platz‘ ist wichtiger Hebel für das Tierwohl in Deutschland
  • Bei der Überprüfung der landwirtschaftlichen Betriebe müssen Staat und Wirtschaft an einem Strang ziehen
  • Finanzierungskonzept muss Kennzeichnung ergänzen, an Markt gekoppelt sein und Verteilung an die Betriebe regeln

Im Detail:

„Licht und Schatten liegen eng beieinander.“

Robert Römer, ITW-Geschäftsführer

„Für das Tierwohl in Deutschland ist es wichtig, dass die geplante fünfstufige Kennzeichnung des BMEL eine Stufe ‚Stallhaltung + Platz‘ vorsieht, die mehr Tierwohl auch in einem geschlossenen Stallsystem ermöglicht. Denn für die überwältigende Mehrheit der Landwirte in Deutschland ist ein Stallumbau mit Auslauf oder mehr offenen Wänden auf absehbare Zeit kaum möglich. Umso wichtiger ist es, dass die Betriebe in der ITW, die in den letzten Jahren erste wichtige Schritte zu mehr Tierwohl gegangen sind, auch in der geplanten staatlichen Tierhaltungskennzeichnung entsprechend berücksichtigt werden. Das ist ein wichtiges Signal für das Tierwohl für Millionen von Schweinen in Deutschland“, erklärt Römer.


Die vorgestellten Pläne verdeutlichen auch noch einige nicht beantwortete zentrale Fragestellungen: So sehen die vorgestellten Pläne des Ministeriums u.a. vor, dass die landwirtschaftlichen Betriebe durch den Staat kontrolliert werden. „Hier ist eine stärkere Zusammenarbeit mit bestehenden Kontrollsystemen der Wirtschaft dringend geboten“, so Römer weiter. „Die teilnehmenden Betriebe der ITW werden z.B. zweimal pro Jahr kontrolliert. Die hierfür geschaffene Infrastruktur ist effizient und effektiv. Sie muss vom Staat berücksichtigt werden, denn dann würden Wirtschaft und Staat im Sinne des Tierwohls und des Steuerzahlers an einem Strang ziehen. Aus Sicht der Tierhalter ist es fraglich, ob neben den sonstigen Kontrollen der Wirtschaft im Rahmen der ITW, des QS-Systems oder anderer Kontrollsysteme noch weitere zusätzliche Kontrollen durch den Staat hinzukommen müssen. Dazu kommt noch, dass Kontrollprogramme der Wirtschaft international prüfen können. Der deutsche Staat selbst darf im Ausland keine am Tierhaltungskennzeichen teilnehmende Betriebe überprüfen und so gewährleisten, dass der gleiche Standard umgesetzt wird.“


„Ein wesentlicher Punkt ist das Finanzierungskonzept“, kommentiert Dr. Alexander Hinrichs, ebenfalls Geschäftsführer der ITW. „Derzeit ist eine Kennzeichnung geplant, die den Status Quo abbilden würde. Ein tragfähiges Finanzierungsmodell zur großflächigen Umgestaltung der Tierhaltung liegt noch nicht vor. Hierbei geht es nicht nur um die Frage, woher die Politik das Geld nimmt. Sondern auch um die Frage, wie die Finanzierung der tierhaltenden Betriebe erfolgen soll und wie eine Rückkopplung an den Markt sichergestellt wird. Denn eine gänzlich vom Markt abgekoppelte staatliche Finanzierung erscheint innerhalb des europäischen Binnenmarkts als nicht realistisch. Bislang hat die Wirtschaft hier Verantwortung übernommen: Sie finanziert die ITW und damit 60 Prozent aller Mastschweine und 90 Prozent aller Masthähnchen und Puten in der Stufe 2 der freiwilligen Haltungsform-Kennzeichnung.“

Artikel teilen: