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Häufig gestellte Fragen

  • Für Landwirte
  • Für Verbraucher
Nein, jeder Verstoß gegen die Programmanforderungen wird immer einzelbetrieblich betrachtet und als Einzelfall bewertet.
Sämtliche Kriterien müssen immer für alle Tiere und alle Bereiche des angemeldeten Betriebs (VVVO-Nummer, Produktionsart) eingehalten werden, also auch für die neuen Betriebsteile und die zusätzlichen Tiere. Ein Zahlungsanspruch auf Tierwohlentgelt für die zusätzlichen Tiere besteht allerdings erst nach erfolgreichem Bestätigungsaudit durch die Zertifizierungsstelle. Auch für eine Ausweitung der Kriterien gilt: Diese Änderung muss zuvor über den Bündler bei der Trägergesellschaft angemeldet werden und dann in einem Audit überprüft werden. Erst nach bestandenem Bestätigungsaudit besteht ein Zahlungsanspruch.
Im Ausnahmefall und frühestens nach 12 Monaten können die Kriterien geändert werden. Diese Änderung muss zuvor über den Bündler bei der Trägergesellschaft angemeldet werden und dann in einem Audit überprüft werden. Erst nach bestandenem Bestätigungsaudit wird die Änderung wirksam.
Ja, sämtliche angemeldeten Kriterien müssen erfüllt werden. Es genügt nicht, nur einen Teil einzuhalten: wenn ein Kriterium nicht erfüllt ist, hat der angemeldete Betrieb (VVVO-Nummer und Produktionsart) das Audit nicht bestanden. Achtung: es gibt nur die Bewertung „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Nicht erfüllte Kriterien können nicht über Korrekturmaßnahmen abgearbeitet werden.
Jeder Betrieb wird zweimal pro Jahr überprüft. Es gibt unterschiedliche Arten von Audits, also Kontrollen auf dem Tierwohl-Betrieb. Das umfassende Audit (mit Dokumentenprüfung) wird maximal 24 Stunden vor Kontrolle angemeldet. Zusätzlich gibt es ein zweites jährliches Audit. Hier werden nur die Kriterien im Stall untersucht und es findet völlig unangekündigt statt. Die Stallklima- und Tränkewasserchecks können Landwirte selbst beauftragen.  
Der Zugang zur Initiative Tierwohl steht allen Schweinehaltern und Geflügelhaltern (Hähnchen und Pute) offen. Eine Einschränkung besteht darin, dass nur Tierhalter teilnehmen können, die in Deutschland Schweine, Ferkel oder Sauen halten und am QS-System oder an einem vergleichbaren Qualitätssicherungssystem teilnehmen. Hähnchen- und Putenmastbetriebe steht sowohl aus dem In- als auch dem Ausland die Teilnahme offen.
Alle Tierwohlkriterien der Initiative Tierwohl gehen über die gesetzlichen Standards hinaus. Sie wurden gemeinsam mit Praktikern, Wissenschaftlern und Tierärzten entwickelt. Landwirte müssen beispielsweise mehr Platz, zusätzliches Beschäftigungsmaterial oder das Stallklima regelmäßig von externen Prüfern untersuchen lassen. Eine detaillierte Zusammenstellung der Kriterien der Initiative Tierwohl sehen Sie hier.
Transparenz und lückenlose Kontrollen sind für den Erfolg der Initiative Tierwohl entscheidend. Daher überprüfen unabhängige Zertifizierungsstellen in regelmäßigen Audits die Einhaltung der Tierwohlkriterien. Jeder Teilnehmer wird mindestens zweimal jährlich überprüft, einmal davon völlig unangekündigt. Nur bei einer bestandenen Prüfung darf der Betrieb an der Initiative Tierwohl teilnehmen. Setzt er die Tierwohl-Vorgaben nicht ordnungsgemäß um, scheidet er aus der Initiative Tierwohl aus und muss ggf. die bislang erhaltenen Tierwohlentgelte zurückerstatten.
Seit April 2018 gibt es – zunächst für Hähnchen- und Putenfleisch - das Produktsiegel der Initiative Tierwohl, das Sie in den Märkten unserer Handelspartner finden. Immer, wenn Sie dies sehen, kommt das Produkt aus einem Betrieb der Initiative Tierwohl. Initiative Tierwohl Siegel  
Die Initiative wird durch die teilnehmenden Einzelhandelsketten finanziert. Seit dem 1. Januar 2015 zahlen diese für jedes verkaufte Kilo Fleischware einen festen Betrag an uns. Dieser Betrag hat sich seit 2018 von 4 Cent auf 6,25 Cent pro verkauftem Kilogramm Fleisch und Wurst erhöht, sodass der Handel 130 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stellt. In der Zeit von 2015-2020 geben die Handelsunternehmen ganze 645 Millionen Euro an die Initiative Tierwohl ab. Es gibt aber auch Unternehmen, die uns als Fördermitglieder unterstützen, etwa die GELITA AG oder apetito. Sie geben einen Förderbeitrag an uns, mit dem wir etwa innovative Maßnahmen für Tierwohl unterstützen oder erproben können.
Weitere häufig gestellte Fragen