Schlachtunternehmen, Verarbeitungsbetriebe und Zwischenhändler

Der Fleischwirtschaft kommt in der Initiative Tierwohl sowohl eine organisatorische als auch eine wichtige Verhandlungspartnerrolle zu. Die Teilnahme steht allen Geflügel,- Schweine- und Rinderschlachtunternehmen sowie Verarbeitungsbetrieben und Zwischenhändlern offen.

Erfahren Sie mehr darüber auf dieser Seite.

Die Teilnehmerlisten zu Schlachtunternehmen, Zwischenhändler und Vermarkter sowie Verarbeitungsbetrieben finden Sie ab sofort in der Tierwohldatenbank.

Weitere zentrale Dokumente, wichtige Teilnehmerlisten und Adressen sowie Erläuterungen zur Teilnahme finden Sie im Downloadbereich.

Wer mit wem: Die Partner und ihre Rollen für den Produktionszweig Rind

Schaubild Rinderhaltung in der ITW

Schlachtunternehmen

Schlachtbetriebe erfassen die Schlachtbefunddaten, die Rückschlüsse auf die Tiergesundheit ermöglichen, und melden diese an eine zentrale Datenbank.

Zudem sind sie der zentrale Ansprechpartner im Hinblick auf die Honorierung der Rinderhalter. Die Rinderhalter erhalten für den Mehraufwand, der Ihnen für die Einhaltung der ITW-Kriterien entsteht, einen Preisaufschlag auf den Marktpreis direkt von ihrem Schlachtbetrieb oder Abnehmer. Es ist daher sehr wichtig, dass frühzeitig Absprachen zwischen Vermarktern, Schlachtunternehmen, Viehhändlern und Landwirten, über die Lieferung von ITW-Tieren getroffen werden.

Verarbeitungsunternehmen und Zwischenhändler

Verarbeitungsunternehmen und Zwischenhändler haben ebenfalls eine entscheidende Rolle. Sie müssen bilateral mit den Schlachtbetrieben auf der einen Seite und den Handelsunternehmen bzw. der Gastronomie auf der anderen Seite die Preisaufschläge für nämliche ITW-Ware verhandeln und sorgen schlussendlich mit dafür, dass die Tierhalter den Mehraufwand honoriert bekommen.

Alle Betriebe der Fleischwirtschaft sind  in der Initiative Tierwohl dazu verpflichtet, an einer zertifizierten Qualitätssicherung (QS oder anderes anerkanntes Qualitätssicherungssystem) teilzunehmen. Darüber hinaus müssen sie jährlich in ITW-Kontrollen die Einhaltung der im Anforderungskatalog Fleischwirtschaft definierten Anforderungen nachweisen

Das ändert sich – bitte beachten:

Ab April 2025 müssen Schlachtbetriebe pro  Mastschwein, das nur in der Mast unter ITW-Bedingungen gehalten wurde,  1 € in den Ferkelfonds abführen. Ein Betrieb wird als „nämlich ab Geburt“ eingestuft, wenn er ausschließlich ITW-Ferkel bezieht.

Aufgrund der veränderten Kriterien in der Schweinemast verändern sich ebenfalls die Preisempfehlungen für die Schweinemast ab 2024. Siehe dazu die Angaben im Anforderungskatalog für die Fleischwirtschaft.

Information ob ein Betrieb „nämlich ab Geburt“ ist, kann ab April 2025 in der öffentlichen Suche eingesehen werden.

Der Betrag wird über die Clearingstelle gemeinsam mit der Teilnahmegebühr abgerechnet.

Es muss außerdem bei der Mengenmeldung des Schlachtbetriebs zwischen „nämlich ab Geburt“ und „nämlich ab Mast“ unterschieden werden.

Einführung des Bonus-Programm ab 1. April 2025

Wer mit wem: Die Partner und ihre Rollen für den Produktionszweig Schwein

Schaubild Schweinemast

Schlachtunternehmen

Teilnehmende Schweinemäster erhalten den Tierwohl-Aufpreis direkt von den Schlachtunternehmen. Diese verhandeln dafür mit ihren Abnehmern bilateral die erforderlichen Aufschläge für Tierwohlfleisch. Die Schlachtbetriebe in der Initiative Tierwohl nehmen außerdem an einer zertifizierten Qualitätssicherung teil. Darunter fällt zum Beispiel die Benennung eines Tierschutzbeauftragten. Zudem erfassen sie die Schlachtbefunddaten, die Rückschlüsse auf die Tiergesundheit ermöglichen, und geben diese in eine zentrale Datenbank ein.

Verarbeitungsbetriebe und Zwischenhändler

Die Zwischenhändler für Schweinefleisch spielen ebenfalls eine entscheidende Rolle. Sowohl bei Geflügel als auch bei Schwein müssen sie bilateral mit den Schlachtbetrieben auf der einen Seite und den Handelsunternehmen bzw. der Gastronomie auf der anderen Seite Preisaufschläge für die nämliche Ware verhandeln.

Wer mit wem: Die Partner und ihre Rollen für den Produktionszweig Geflügel

Schaubild-Gefluegel

1.) Empfehlung zur Höhe des Preisaufschlags: Hähnchen je Kg Lebendgewicht 2,75 Cent; Putenhennen je Kg Lebendgewicht 3,5 Cent; Putenhähne je Kg Lebendgewicht 4 Cent
2.) 0,025 Cent pro Kg Lebendgewicht von ITW-Schlachtkörpern
3.) 0,25 Cent/ Kg Gesamtabsatmenge von Geflügelfleisch und Geflügelfleischwaren

Schlachtunternehmen

Die Geflügelmäster erhalten das Tierwohlentgelt direkt von ihren Schlachtunternehmen.

Verarbeitungsbetriebe und Zwischenhändler

Genauso wie bei Schwein müssen die Verarbeitungsbetriebe und Zwischenhändler auch bei Geflügel bilateral mit den Schlachtbetrieben auf der einen Seite und den Handelsunternehmen bzw. der Gastronomie auf der anderen Seite Preisaufschläge für die nämliche Ware verhandeln.

Auditierung

Damit gewährleistet ist, dass nur Ware das Siegel der Initiative Tierwohl trägt, die von Tieren aus zertifizierten Betrieben stammt, erhalten die Schlachtunternehmen sowie die Verarbeitungsbetriebe und Zwischenhändler ein jährliches Audit. Darin überprüfen Kontrolleure u.a. die Warenidentität und die korrekte Kennzeichnung der Ware anhand des Anforderungskatalogs Fleischwirtschaft.

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