Handel und Gastronomie
Teilnehmende Unternehmen aus Handel und Gastronomie können Produkte aus Geflügel-, Schweine- und Rindfleisch aus zertifizierten tierhaltenden Betrieben mit dem Siegel der Initiative Tierwohl anbieten. Dafür zahlen sie einen Tierwohl-Preisaufschlag an ihre Lieferanten.
Von der Fondsfinanzierung zur Marktlösung
Alle beteiligten Handelspartner und die Gastronomie zahlen einen Preisaufschlag für nämliches Schweine-, Rind- und Geflügelfleisch an die Lieferanten aus. Diese wiederum reichen den Aufpreis entlang der Wertschöpfungskette weiter, bis zum Tierhalter. Pro verkauftem Kilogramm Fleisch und Fleischwaren zahlen die Teilnehmer eine Teilnahmegebühr an die Trägergesellschaft der Initiative Tierwohl.
Die Initiative Tierwohl wurde 2015 als Zusammenschluss aus Lebensmitteleinzelhandel, Landwirtschaft und Fleischwirtschaft gegründet. Die teilnehmenden Lebensmitteleinzelhändler finanzierten das System bis Ende 2020 mittels eines Fonds, aus dem die teilnehmenden Tierhalter für den Tierwohlmehraufwand finanziell entschädigt wurden. Insgesamt 645 Mio.€ zahlten die Unternehmen ein. Seit Januar 2021 greift die oben beschriebene Marktlösung.
Einführung des Bonus-Programms ab 1. April 2025
Die Partner und ihre Rollen für die ITW-Schwein
Umstellungsfonds Ferkelerzeugung
Die Schweinehaltung ist in drei Produktionsphasen unterteilt: Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und Schweinemast. Um eine durchgängige ITW-Zertifizierung zu ermöglichen, arbeitet die Initiative Tierwohl an der Gewinnung von weiteren Ferkelerzeugern. Bis die Kette geschlossen ist, finanzieren die Handelspartner und die Gastronomie die Fondslösung für die Ferkelaufzucht weiterhin. Ein weiterer Schritt ist die Verpflichtung zur Vermarktung von Ferkel an einen ITW-Mäster für alle Ferkelaufzuchtbetriebe, die ab November 2022 an der Initiative Tierwohl teilnehmen. Ferkelaufzüchter, die bereits seit Beginn der 3. Programmphase oder länger an der ITW teilnehmen, haben vorläufig noch die Möglichkeit, ihre Tiere an Mäster ohne ITW-Zertifizierung abzugeben. Zudem wird zur Förderung zur Schließung der Ketten ab 1. April 2025 ein Bonussystem für die Schweinemast eingeführt. Für Schweinemäster, die ausschließlich ITW-Ferkel beziehen ist die Preisempfehlung höher, als für Schweinemäster, die nicht ITW-Ferkel beziehen.